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Geschäftsführender Gesellschafter WOTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH Aachen
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
die Frage hört sich einfach an - ist sie aber nicht. Besteuert wird in Deutschland das "zu versteuernde Einkommen". Ein Betrag, der sich aus Einkünften abzüglich Sonderausgaben und aussergewöhnlichen Belastungen ergibt. Hier hat bei Selbständigen und Gewerbetreibenden die erhöht abziehbare Rürup-Rente ein besonderes Gewicht. Man kann dies also nicht vereinfacht an den erzielten Gewinn binden.
Zudem haben wir einen progressiven Steuertarif. Je geringer das "zu versteuernde Einkommen", je geringer die Steuerlast. Ab 1.1.2016 bleiben 8.652 EUR (bei Zusammenveranlagung der doppelte Betrag) völlig steuerfrei. Der nächste Euro wird mit 14% besteuert. Dies wächst bis auf 42% ab 53.666 EUR sowie ab 254.447 auf 45 % ("Reichensteuer"). Bei Zusammenveranlagung vorstehende Eurowerte jeweils mal 2.
Jeder Euro durchläuft diese Progressionskurve, weshalb vorstehende %-Sätze als "Grenzsteuersätze" lediglich die Besteuerung des letzten Euros benennen.
Ihre Frage geht aber eher auf den Durchschnittstsuersatz. Und Sie wollen keine komplizierte Antwort. Rechnen Sie mit Gewinnen bis 100 TEUR bitte mit gut 30% Steuerlast. Bei diesem Wert haben Sie die nicht verrechenbaren Anteile der Gewerbesteuer (falls fällig und falls nicht Rechtsform AG, GmbH), den Soli-Zuschlag und die Kirchensteuer mit drin. Das nicht mehr als eine grobe Schätzung für Gewerbetreibende. Die für Ihren Fall berechneten Sätze kann Ihnen nur Ihr Steuerberater geben.
Im Gesetz im § 32a EStG zu finden.
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Haben Sie denn schon eine vorsichtige und möglichst realisierbare Planung Ihrer Rentabilität gemacht? Kennen Sie alle Einflussfaktoren auf Ihre künftigen Gewinne? Ich erlebe leider zu häufig, dass Entscheidungen auf Basis einer vermuteten Steuerlast gefällt werden, ohne sich zunächst Rechenschaft darüber abzulegen, dass man die richtigen Maßnahmen geplant hat, mit denen Umsätze und damit verbundene Kosten realisiert werden können. Diese "Hausaufgabe" steht also ganz vorne, bevor man sich dann aus den resultierenden Gewinnen ( oder gar: Anlaufverlusten?!) mit der möglicherweise anfallenden (oder eben nicht anfallenden) Steuer beschäftigt.
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