Wie und wo darf eine Drohne eingesetzt werden? Gibt es rechtliche Regelungen?

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Antwort von Sven Jungmann .
Anwaltskanzlei Sven Jungmann Hamburg

Am 07.04.17 ist eine durch Verkehrsminister Dobrindt initiierte Drohnen Verordnung in Kraft getreten, die klare Regeln für Drohnen schaffen soll. Diese Verordnung enthält auch Regelungen zur Kennzeichnungspflicht und die Pflicht zur Vorkage eines Kenntnisnachweises. Diese gelten allerdings erst ab 01.10.17.
Die Verordnung enthält auch Regelungen darüber wie und wo eine Drohne eingesetzt werden darf. Beispielsweise ist für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen unterhalb einer Gesamtmasse von 5kg grundsätzlich keine Erlaubnis erforderlich. Der Betrieb durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben wie Feuerwehr, DRK usw. ist generell erlaubnisfrei.
Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemn über 5kg und für den Betrieb bei Nacht ist eine Erlaubnis erforderlich, die von den Landesluftfahrtbehörden erteilt wird.

Für weitere Details wenden Sie sich bitte an meine Kanzlei.
 

RA Sven Jungmann, Hamburg

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