Wie sind die Arbeitszeiten von schwangeren Frauen im Mutterschutzgesetz geregelt?

1 Expertenantwort:
...

Antworten:

Foto von
Antwort von .

Das Mutterschutzgesetz schreibt vor, dass schwangere Frauen sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigt werden dürfen. Bei explizitem Wunsch darf eine schwangere Arbeitnehmerin aber auch bis kurz vor der Geburt weiterarbeiten. Nach der Entbindung muss die Schutzfrist aber in jedem Fall eingehalten werden, auch dann, wenn die Arbeitnehmerin arbeiten gehen möchte. Wenn von ärztlicher Seite aus bestätigt wird, dass ein gesundheitliches Risiko für Mutter oder Kind besteht, kann es auch bereits vor der Schonfrist zu individuellen Beschäftigungsverboten kommen. Keine besonderen Regelungen sieht das Mutterschutzgesetz jedoch bei den täglichen Arbeitszeiten vor. Schwangeren Arbeitnehmerinnen steht, wie alle anderen Beschäftigen, eine Pause von mindestens 30 Minuten zu (bei einer Arbeitszeit von 6-9 Stunden). Allerdings dürfen Schwangere, die während ihrer Tätigkeit meist sitzen, des öfteren kurz aufstehen und sich bewegen oder die Beine hochlegen.

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.



Weitere Fragen zum Thema Mutterschutz