Antworten:
Was kann eine angehende Mutter, versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung, vom Versicherer GKV erwarten? Vorab sind einige Grundsätzlichkeiten zu beachten:
- Eine Bedingung ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld.
- Es besteht eine zulässige Kündigung des Arbeitgebers während der Schwangerschaft oder ein Beginn des Arbeitsverhältnisses erst nach Beginn der Schutzfrist lässt den Anspruch erst bei Beginn des Arbeitsverhältnisses entstehen, sofern die Frau zu diesem Zeitpunkt in der gesetzlichen Krankenversicherung ist.
- Freiwillig Versicherte, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind, haben nur dann Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie gegenüber Ihrer Krankenkasse den Anspruch auf Krankengeld erklärten.
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt, gemindert durch gesetzliche Abzüge, der letzten drei vollständigen Kalendermonate. Sofern es sich um eine wöchentliche Abrechnung handeln sollte, gelten die letzten 13 Wochen vor Beginn der Schutzfrist. Die Höchstgrenze für das Mutterschaftsgeld beträgt 13 € für den Kalendertag.
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