Wie können sich betroffene Unternehmen Ihrer Meinung nach auf den Brexit vorbereiten?

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Antworten:

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Antwort von Gerda von Radetzky .
Geschäftsführerin Optimierung.Net München

Kommt auf Größe und Internationalisierung des jeweiligen Unternehmens an. Und ob Import oder Export oder beides. Für KMU hat beispielsweise die IHK München eine Checkliste parat: 

https://www.ihk-muenchen.de/internationalisierung/brexit/index.jsp

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Antwort von Daria Mak-Walther .
DAMA Projektmanagement Mittel- und Osteuropa Edermünde

Meiner Meinung - gar nicht. Es ist alles offen, was klar ist, kann sich ändern. Wichtig ist, up-to-date zu sein, sich laufend zu informieren und Ausschau nach neuen Märkten zu halten. 

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Foto von Prof. Dr. Horst Muschol
Antwort von Prof. Dr. Horst Muschol .
Gutachter Westsächsische Hochschule Zwickau (FH) Zwickau

Der Brexit ist ebenso eine Gefahr wie auch – in der längerfristigen Betrachtung – eine Chance für das Unternehmen. Mithin sollte er zwingend Bestandteil des Risikomanagements und hier insbesondere des Risikoüberwachungssystems eines Unternehmens (vgl. Günther, G., Muschol, H., Handbuch Risikoüberwachungs-systeme für KMU, S. 156 ff., ISBN 978-3-938590-37-9) sein. Mithin sind zunächst die Bewertung der betrieblichen Risiken vorzunehmen und je nach Brisanz Maßnahmen zu definieren, deren Schwerpunkte wohl die Identifizierung von Alternativen im Beschaffungs- und Absatzmarkt sind. Langfristig wird es aber ebenso wichtig sein, Produkte bzw. Leistungen anzubieten, die trotz höheren Zöllen etc. auch für den britischen Markt attraktiv bleiben bzw. werden.

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2 passende Publikationen von Prof. Dr. Horst Muschol

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Antwort von Silka Strauss .
Eigner STRAUSS MEDIATION München

Es sind noch 44 Tage und niemand weiß, wie sich das britischen Parlament entscheidet.

Alles, was geschrieben oder gesagt wird, ist reine Spekulation. Um die unternehmerischen Entscheidungen für ein Unternehmen fällen zu können, braucht es DIE Entscheidung des Parlaments. Danach erwarte ich Reaktionen aus der Bevölkerung.  

 

 

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Antwort von Nicholas Vollmer .
Inhaber Mönchengladbach

Eine ausführliche Darstellung der Problematik habe ich veröffentlicht:

https://www.securedataservice.de/sds-news-detail/brexit-was-tun.htm

Das ist natürlich nur eine erste Einführung, aber insbesondere die Webseite der britischen Aufsichtsbehörde sollte sehr hilfreich sein.

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Antwort von Mark Thiel .
Geschäftsführer führungs-kräfte.net Bochum

Wenn Unternehmen sozial und ökologisch sinnvolle Produkte und Dienstleistungen produzieren, die von Führungskräften, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erstellt werden, die in dieser Aufgabe frei ihre Gabe verwirklichen dürfen.

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Antwort von Thomas Holzer .
Inhaber Holzer Consulting Coaching Mediation Freiburg

Das hängt zunächst von 2 Faktoren ab:

  1. Liefere oder beziehe ich Waren/Dienstleistungen nach/aus UK
  2. Welche Brexit-Variante kommt zum Tragen.

Die Vorbereitungen können sehr unterschiedlich ausfallen.

Entsprechend umfangreiche Aktivitäten findet man unter nachstehenden Links:
https://www.ihk-wiesbaden.de/export/hinweise-zur-vorbereitung-auf-den-brexit/4030300
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Brexit/2018-12-03-brexit.html
https://www.bundesanzeiger-verlag.de/aw-portal/aktuelles/nachrichten/detail/artikel/checkliste-zur-vorbereitung-auf-den-brexit-25173.html

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Antwort von Erich R. Unkrig .
Inhaber ILOS® Institut für lernfähige Organisationen und Systeme Krefeld

Das Eintreten eines extrem negativen Ereignisses (wie des BREXIT) nennt Taleb [Taleb, N. (2008). The Black Swan: The Impact of the Highly Improbable] ein Ereignis des schwarzen Schwans (black swan). Weil ein schwarzer Schwan nicht vorhersagbar ist, geht der Beobachter fälschlicherweise davon aus, dass die Wahrscheinlichkeit dafür sehr unwahrscheinlich oder gar unmöglich ist.

Wenn Unternehmen und Manager erst jetzt (Feb. 2019) beginnen, über die Frage "Brexit - was tun?" nachzudenken, dann ist es sicherlich schon zu spät. Das Thema ist ja nicht wirklich neu und Unternehmen sollten bereits präventiv Szenarien entwickelt und durchdacht sowie entsprechende Pläne erarbeitet und umsetzungsreif parat haben, um Fitness, Resilienz und Agilität bei der Bewältigung dieses oder auch anderer "black swan-Ereignisse" zu gewährleisten.

Oft können oder wollen Manager jedoch nicht präventiv die notwendigen Ressourcen bereitstellen, die sicherstellen, dass ihr Unternehmen oder ihr Verantwortungsbereich in der Lage sind, unerwartet auftretende Störungen, Hindernisse oder gar Disruptionen zu bewältigen. Sie erkennen einfach nicht an, dass auch ihr Verantwortungsbereich anfällig für solche Ereignisse oder Entwicklung ist. Stattdessen vertrauen sie darauf, dass sie mit ihren Erfahrungen, ihren strategischen Plänen sowie einer Vorstellung von der Mission und Vision relativ unbeschadet durch solche Ereignisse gehen können.

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Foto von Frank Täffner
Antwort von Frank Täffner .
BVMW Kreisgeschäftsführer Limburg-Weilburg, Hochtaunuskreis HGFT Handelsvertretung Frank Täffner UG (haftungsbeschränkt) Waldbrunn (Westerwald)

Zu den betroffenen Unternehmen muss unterschieden werden in welcher Richtung diese betroffen sein könnten.

 

Handel mit Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich ?

Waren importieren oder exportieren.

- es sollten möglichst schnell alle laufenden Prozesse, Lieferung, Bezahlung abgeschlossen werden. Wenn möglich auch ca. 6 Monate in Voraus. Denn es weiß niemand was nach dem 29.3.2019 hier passieren wird. Steuern, Zölle, Handelsbeschränkungen usw.. Alles ist weitgehend ungeklärt. Also im besten Fall bis min. Ende September die Planungen erfüllen um etwas Sicherheit bis dahin zu haben. Wobei auch danach keine Gewähr für planbare und erfüllbare Richtlinien besteht. 

 

Personal aus dem Vereinigten Königreich oder

Personalentsendung in das Vereinigte Königreich ?

- hier wird es noch komplizierte. Denn nach dem 29.3.2019 benötigen alle Mitarbeiter/-innen in beide Richtungen eine offizielle Aufenthaltserlaubnis. Alles wird komplizierter. Wenn möglich, sollten verlagerte Prozesse geprüft werden und weitgehend Personal zurück nach Deutschland überführt werden, sowie Prozesse nach Deutschland zurück verlagert werden. Zumindest solange bis Klarheit herrscht. Doch hierüber kann derzeit niemand eine Prognose stellen.

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Foto von Werner Hülsmann
Antwort von Werner Hülsmann .
Geschäftsführer Datenschutzconsulting.eu Werner Hülsmann Ismaning

Im Bereich Datenschutz gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:

a) Nutzung der EU-Standard-Vertragsklausen

b) von der zuständigen Datenschutzaufsicht genehmigte konzerninterne Verhaltensregeln (Binding Cooperate Rules)

c) von der zuständigen Datenschutzaufsicht genehmigte individuelle Datenschutzvereinbarungen.

Hierzu gab es gerade ein entsprechendes Papier des europäischen Datenschutzausschusses: https://edpb.europa.eu/sites/edpb/files/files/file1/edpb-2019-02-12-infonote-nodeal-brexit_en.pdf

 

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Foto von Dr. Volker Beissenhirtz
Antwort von Dr. Volker Beissenhirtz .
Gründer & Partner Berlin

Aktuell tickt die Uhr bis zum Brexit - und es sieht nicht danach aus, dass die politischen Institutionen es bis zum 29. März 2019 noch schaffen werden, eine Übergangsregelung oder gar Regelungen für das gemeinsame weitere Zusammenleben nach dem Brexit zu finden. Das Risiko eines "Hard Brexit" ohne Regelungen zu wichtigen Themen des Wirtschaftslebens ist mittlerweile sehr groß.

Wie immer bei nicht genau einschätzbaren Situationen erschöpfen sich die allgemeinen Empfehlungen eher in Allgemeinplätzen: Zumindest sollten Unternehmen und Kaufleute zunächst einmal prüfen, ob und welche Beziehungen sie und etwaige Partner zum Vereinigten Königreich haben. Ist z.B. ein deutscher Lieferant in der Form einer Ltd. organisiert, sollte man sich (und auch ihm) schon die Frage stellen, wie er sich das weitere Verhältnis nach dem Brexit vorstellt.

Auch sollten Unternehmen, die einen nicht ganz unwesentlichen Anteil ihres Umsatzes durch direkte oder indirekte Geschäfte mit dem Vereinigten Königreich erzielen, ihre Geschäftsplanung für die kommenden Jahre zumindest überprüfen, wenn nicht sogar unter Berücksichtigung aktueller Gutachten (s. nur hier) im Sinne einer Worst Case-Planung anpassen. Ferner sollten die Unternehmen sich die Frage stellen, inwieweit sie oder ihre Vertragspartner von einer etwaigen Unterbrechung von Lieferketten (hier) zumindest direkt nach dem Brexit betroffen sein könnten.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts werden die etwa 10.000 britische „Limiteds“ oder „Ltd.“ (also Gesellschaften nach englischem Recht, eben zumeist „Limited by Shares“, es kann sich aber auch um eine „plc.“ handeln, also „public limited companies“) mit Verwaltungssitz in Deutschland wegen der europäischen Niederlassungsfreiheit anerkannt. Entfällt die Niederlassungsfreiheit nach dem Brexit, gilt für eine solche Gesellschaft wieder die im deutschen Recht vorherrschende Sitztheorie, mit der Folge, dass diese Gesellschaften grundsätzlich als bloße OHG oder GbR (bei tatsächlich mehreren Gesellschaftern) oder als (nicht eingetragener) Einzelkaufmann angesehen werden – mit entsprechender unbegrenzter persönlicher Haftung der Gesellschafter.

Mit einer – wieder einmal in Rekordtempo durchgebrachten – Änderung des Umwandlungsgesetzes unterstützt der deutsche Gesetzgeber mit zwei Vereinfachungen derartige Vorhaben: Zum einen soll eine grenzüberschreitende Verschmelzung zukünftig auch auf eine Personenhandelsgesellschaft (z.B. GmbH & Co. KG) erfolgen können. Zum anderen ist vorgesehen, dass eine grenzüberschreitende Verschmelzung vor dem Brexit lediglich beurkundet, aber noch nicht insgesamt (durch Eintragung im Handelsregister) vollzogen sein muss, um als wirksam im Sinne des Umwandlungsrechts angesehen zu werden – und damit die zuvor genannten persönlichen Haftungsrisiken zu minimieren. Die Regelung verschafft Zeit – aber nicht allzu viel, wenn die erforderliche notarielle Beurkundung noch bis zum 29. März 2019 erfolgen soll.

Viertes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes vom 19. Dezember 2018

Mehr dazu unter: https://www.beissenhirtz.com/de/brexit-und-no-deal-was-ist-jetzt-zu-tun/

 

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2 passende Publikationen von Dr. Volker Beissenhirtz

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Cover zu Plädoyer für ein Gesetz zur vorinsolvenzlichen Sanierung von Unternehmen
Foto von Dr. Wolfgang Schlaak
Antwort von Dr. Wolfgang Schlaak .
Inhaber, Geschäftsführer WADS Consulting Halstenbek

Naja, alle Lieferbeziehungen von und nach Großbritannien sollten erstmal zusammengestellt werden, um das grundsätzliche Ausmaß abzustecken. Danach kann man erst überschlägig und bei Bedarf dann genauer Szenarioanalysen fahren, wie sich der Brexit auf diese Geschäftsbeziehungen auswirkt. Wer gerne ganz genau seine Wertschöpfungskette analysieren möchte, sollte bei der Analyse auch seine wesentlichen Lieferanten und deren Geschäftsmodelle mit einbeziehen. 

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