Antworten:
Die Berechnung der Höhe des Krankengeldes ist sehr komplex - daher wird sich nur auf den grundlegensten Teil beschränkt: das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoentgelts, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoentgelts. Bei der Berechnung des Krankengeldes wird Ihr Einkommen zugrunde gelegt – allerdings nur bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Daraus ergibt sich ein Höchstkrankengeld pro Tag von maximal 94,50 Euro (2014). Von Ihrem Krankengeld müssen Sie grundsätzlich Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen.
Dafür gibt es eine Faustregel: 70 % des letzten Bruttogehaltes oder 90 % des letzten Nettogehaltes. Wenn Sie privat versichert sind, achten Sie auf die Inhalte des Vertrages, den sie abschließen. Die Anbieter haben unterschiedliche Benchmarks in diesem Bereich.
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