Wie ist der Ablauf einer Zwangsversteigerung?

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Antwort von Volker Bischoff .
Geschäftsführer Dresden
  1. Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung durch Gläubiger in der Forderungsversteigerung
  2. Anordnungsbeschluss wird vom Rechtspfleger des Amtsgerichts (Versteigerungsgericht) erlassen
  3. Ersuchen des Grundbuchamts durch das Versteigerungsgericht auf Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks im Grundbuch
  4. Bestellung des Sachverständigen und Beauftragung mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens
  5. Vorlage des Verkehrswertgutachtens
  6. Parteien/ Beteiligten werden zur beabsichtigten Verkehrswertfestsetzung gehört
  7. Verkehrswertfestsetzungsbeschluss wird erlassen
  8. Zwangsversteigerungstermin wird anberaumt
  9. Zwangsversteigerungstermin wird durchgeführt
  10. Wenn Zuschlag erteilt ist, wird Verteilungstermin anberaumt, wenn kein Zuschlag erteilt wurde wird, neuer Termin von Amts wegen anberaumt. Sofern in dem Termin der Zuschlag wegen Nichterreichens der 5/10-Grenze (§ 85a Absatz 1 ZVG) oder 7/10-Grenze (§ 74a Absatz 1 ZVG) versagt wird, wird neuer Termin von Amts wegen anberaumt. Wenn kein Gebot abgeben wurde und das Verfahren von Amts wegen einstweilen eingestellt (§ 77 Absatz 1 ZVG) oder wenn das Verfahren aufgrund Bewilligung des betreibenden Gläubigers einstweilen eingestellt wird (§ 30 Absatz 1 ZVG), wird das Verfahren auf Antrag fortgesetzt und neuer Termin anberaumt.
  11. In einem einfachen Verfahren, in dem ein Gläubiger aus einem Anordnungsbeschluss betreibt können maximal 5 Versteigerungstermine abgehalten werden.
  12. Ist Zuschlag erfolgt wird im Verteilungstermin das bei Gericht eingezahlte bare Meistgebot nach Aufstellung eines Teilungsplans zugeteilt.
  13. Sofort mit Verkündung des Zuschlagsbeschlusses erfolgt der Eigentumswechsel (konstitutiv)
  14. Die spätere Umschreibung des Eigentumswechsels im Grundbuch ist rein deklaratorischer Natur

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