Antworten:
Da ja hier die Frage nicht nach "irgendeinem Risikobericht" gestellt war, sondern nach einem "aussagefähigen Risikobericht" würde ich gerne anders ansetzen.
Ich definiere Risiken als potenzielle Zielverfehlungen in der Zukunft.
Aussagefähig wird ihr Risikobericht dann, wenn Sie zunächst einmal Ihrer Ziele bewusst sind und den Aufgabenbereich des Risk Managers dann klar definieren. Darauf aufbauend und natürlich auch auf der inhaltlichen Risikoidentifikation, werden Sie individuell bestimmte Inhalte identifzieren, die es zu berichten lohnt. Gerade im Risk Reporting ist die Versuchung groß eine große, permanent unveränderte Datenmenge zu reporten, was die Empfänger langweilt.
In der Regel werden Sie berichten: Allgemeine Kennzahlen, wie Anzahl und Bedeutung der Risiken, aber vor allem: Veränderungen bei den Top-Risiken, Fortschritt der Gegenmaßnahmen und Entscheidungsbedarfe bis zum nächsten Risikoreporting.
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Grundsätzlich kann man dies nicht für alle Gegenbenheiten beantworten. Ich würde allerdings empfehlen, individuell vom Markt kommend, dann die Organisation und den Geschäftsprozess entlang die Risikostrukturen aufzunehmen. Bei Bedarf kann ich sie dabei gerne unterstützen.
Hallo!
Zuerst die Frage wofür? Bilanz, Versicherung, Präventionsmaßnahme, etc. ???
Sorry, aber den ersten Bericht würde ich empfehlen, gemeinsam mit einem erfahrenen risk manager zu erstellen. Dieser muss Erfahrung haben in der rist detection (Analyse), Früherkennung von Risikomerkmalen und Risikobewältigung (risk management).
Beste Grüße
Burkhard Neumayer
risma risk management austria
Im Rahmen der Risikoberichterstattung ist insbesondere darzustellen:
- In welchem Umfang werden Risiken identifiziert, liegt ein Risikoinventar vor und wird es gepflegt? Nach welchen Risikoarten, Risikokategorien bzw. Risikofeldern etc. (vgl. Günther, G., Muschol, H., Handbuch Risikoüberwachungssysteme für KMU (ISBN 978-3-938590-37-9) Abschnitt 5.2.1.3) ist das Inventar strukturiert?
- In welchem Umfang bestehen Frühinformationssysteme (vgl. Abschnitt 5.2.2)?
- Wie erfolgt die Bewertung von Risiken und ggf. die Entscheidung hinsichtlich einzugehender Risiken (Gefahren) bzw. wahrzunehmender Chancen (vgl. Abschnitt 5.2.3)?
- Wie werden identifizierte Risiken bewältigt (Beobachtung, Beratungen, Fremd-Versicherungen, ggf. Korrektur getroffener Entscheidungen (vgl. Abschnitt 5.2.4)?
Konkrete Vorschläge zur Risikoberichterstattung können in u.a. auf der beigefügten CD unter Dokumentationen, ab Anlagen 31 nachvollzogen werden, ggf. zum Herunterladen.