Wie gelangt man zu zufriedenstellenden Lösungen bei einem Gesellschafterstreit?

4 Expertenantworten: Foto von Philipp Fürst Foto von Prof. Dr. Peter Fissenewert Foto von Lothar Müller-Güldemeister Foto von Robert Lankes

Antworten:

Foto von Philipp Fürst
Antwort von Philipp Fürst .
Rechtsanwalt Kanzlei Philipp Fürst Bremen

Eine  ziemlich abstrakte Frage. Gesellschaftersterstreitigkeiten können ganz unterschiedlicher Natur sein. Streit kann nach innen wie nach außen entstehen. Angefangen bei der strategischen  Ausrichtung der Gesellschaft bis hin zur Gewinnverteilung. Zufriedenstellende Lösungen in einer Gesellschaft findet man sicherlich selten in prozessualen Auseinandersetzungen, möglicherweise schon eher in Schiedsverfahren, am besten aber in der Einigung, ggf. mithilfe einer qualifizierten Mediation. Ein guter Anfang liegt sicherlich darin, das Unternehmensinteresse über das eigene Interesse zu stellen, wenn dafür die Zustimmung mitunter auch schwer fallen mag. Gesellschafter, deren Unternehmen schon seit Generatioenn einen guten Namen haben, haben sich diesem "Gesetz" letzlich immer unterworfen. Richtigen Entscheidungen gehen richtige Überlegungen voraus. Ein guter Unternehmesberater kann hier hilfreich sein. 

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

1 passende Publikation von Philipp Fürst

Cover zu MoMiG – Modernisierung des GmbH Rechts
Foto von Prof. Dr. Peter Fissenewert
Antwort von Prof. Dr. Peter Fissenewert .
Partner Buse Heberer Fromm Berlin

Gesellschaftersterstreitigkeiten können ganz unterschiedlicher Natur sein. Gründe sind häufig Unstimmigkeiten bei der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft, der Gewinnverteilung oder im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters und der Höhe der ihm zustehenden Abfindung.

Grundsätzlich lassen sich Streitigkeiten einfacher lösen, wenn die zu Grunde liegenden Themen bereits eindeutig geregelt sind. Es ist daher dringend zu empfehlen, den Gesellschaftsvertrag umfassend, eindeutig, konkret und praxisorientiert zu gestalten. Diesbezüglich sollte stets Expertenrat eingeholt werden. Denn sind die Lösungen des Streitthemas bereits eindeutig im Vorfeld geregelt, lässt sich eine teure und langzeitige gerichtliche Auseinandersetzung hierüber vermeiden. Gerade wenn keine eindeutige Regelung getroffen ist und beispielsweise Gesellschafter einer Zwei-Personen-Gesellschaft zu je 50 % beteiligt sind, führt eine Auseinandersetzung oft dazu, dass sich die Gesellschafter gegenseitig blockieren und die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft dadurch zum Erliegen kommt. Dies kann in eine Insolvenz der Gesellschaft führen.

Aufgrund der vielfältigen Gründe von Streitigkeiten, nach innen sowie nach außen, ist eine pauschale Antwort auf die Frage nicht möglich. Auch ist die Anteilsverteilung unter den Gesellschaftern relevant. Hält eine Gesellschafter die Mehrheit, kann die gegenseitige Blockade vermieden und zumindest Beschlüsse zur Fortführung der Gesellschaftstätigkeit getroffen werden.

Kommt es zu einem Streit ist nicht in erster Linie einlangwieriges Gerichtsverfahren anzuraten. Vielmehr sollte sich die Gesellschaft oder jeder Gesellschafter fachkundiger Hilfe durch einen Rechtsanwalt oder Unternehmensberater bedienen. Diese Personen betrachten den Streit nicht so emotional wie die Gesellschafter selbst und haben daher einen objektiven Blick auf die tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten der Streitbeilegung. Auf dieser sachlichen Ebene sollte sodann versucht werden, eine von allen Gesellschaftern tragbare Einigung zu finden. In diesem Zusammenhang kann auch ein außergerichtliches Mediationsverfahren durchgeführt werden.

Fazit: Bestehen keine klaren Regelungen in Bezug auf das Streitthema sollte stets versucht werden, mit Hilfe fachkundiger und objektiver Dritter eine Einigung herbeizuführen. Andernfalls droht durch ein langwieriges und teures Gerichtsverfahren eine Blockade und Krise der Gesellschaft.

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

3 passende Publikationen von Prof. Dr. Peter Fissenewert

Cover zu Praxishandbuch internationale Compliance-Management-Systeme (ISO 19600)
Cover zu Compliance für den Mittelstand
Cover zu Compliance kompakt
Foto von Lothar Müller-Güldemeister
Antwort von Lothar Müller-Güldemeister .
Jurist Lothar Müller-Güldemeister Berlin

Die meisten Streitigkeiten entstehen meiner Erfahrung nach im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines Gesellschafters und der Höhe  der ihm zustehenden Abfindung. Dies lässt sich, wenn der Gesellschaftsvertrag keine zufrieden stellenden Regelungen enthält, fast nur im Wege des Rechtsstreits lösen. Hier kann ich nur empfehlen, die Probleme so schnell wie möglich gerichtlich klären zu lassen. Zuwarten hilft fast immer nur dem stärkeren Part. Vergleiche werden nur unter dem Druck eines gerichtlichen Verfahrens abgeschlossen.

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

1 passende Publikation von Lothar Müller-Güldemeister

Cover zu Das Recht und sein Preis - Der Fall Foris
Foto von Robert Lankes
Antwort von Robert Lankes .
Partner Lankes München

Eine pauschale Antwort ist natürlich nicht möglich, eskommt ganz darauf an, warum und worüber Streit besteht. Evtl. macht es Sinn, dass sich beide/alle Parteien einen Rechtsrat einholen, wie die STreitigkeiten rechtlich zu beurteilen sind um auf dieser Basis zu versuchen, eine für alle Parteien zufriedenstellende Lösung zu finden.

Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung zur Verfügung

 

Robert Lankes

Rechtsanwalt

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.



Weitere Fragen zum Thema Gesellschafterstreit