Wie finde ich den richtigen Berater für ein Datenschutzkonzept?

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Antworten:

Foto von Kerstin Blossey
Antwort von Kerstin Blossey .
Geschäftsführerin Blossey & Partner Datenschutz-Beratung Dürrwangen

Die Frage wird wohl jeder anders beantworten. Wir bei Blossey & Partner haben uns zum Ziel gesetzt, solche und alle weiteren Themen zum Datenschutz aus Sicht der Privatwirtschaft zu behandeln. Speziell zu dieser Frage empfehlen wir Ihnen unseren Grundsatzartikel "Der Weg zum eigenen Datenschutzbeauftragten: Wie Sie den passenden DSB für Ihr Unternehmen finden". Sie finden diesen zum kostenlosen und anonymen Download unter: 

www.blossey-partner.de/download.php?file=bup_artikel_hakin9_zum_eigenen_dsb_1008.pdf

Der Artikel ist zwar schon etwas älter, und wir überarbeiten gerade unsere Online-Präsenz grundlegen, aber die Fakten zu Ihrer Fragestellung behalten auch unter den neuen EU-Datenschutzvorgaben Gültigkeit. Für Rückfragen stehe ich bei Bedarf gern zur Verfügung.

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3 passende Publikationen von Kerstin Blossey

Cover zu Der Weg zum eigenen Datenschutzbeauftragten
Cover zu Datenschutz in der Kommunalverwaltung
Cover zu Heißer Herbst für den deutschen Datenschutz 2009
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Antwort von Dr. Klaus Meffert .
Geschäftsführer IT Logic GmbH Idstein

Ein vollständiges und gutes Datenschutzkonzept bedarf insbsondere bei Firmen ab einer gewissen Größe mehrerer Dienstleister.

Wir konzentrieren uns auf Webseiten und die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien. Die Webseite ist das Öffentlichste, was ein Unternehmen besitzt. Sie kann jederzeit von jedem eingesehen und "kontrolliert" werden (Stichwort Abmahnungen).

Was viele nicht wissen: Eine korrekte und vollständige Datenschutzerklärung kann ist nur möglich, wenn man alle Seiten einer Internetpräsenz analysiert. Dazu gehört neben der Sichtprüfung (Anschauen der Seiten) auch eine Prüfung auf Quelltextebene. Kein Mensch kann das in bezahlbarer Weise leisten, schon gar nicht ein Anwalt.

Wir bieten mit dem Webseitenschutzpaket einen umfassenden, kostengünstigen Datenschutz-Check für Webseiten - inklusive konkreter Empfehlungen für alle gefundenen Probleme:

https://www.webseitenschutzpaket.de/

Diese Maßnahme sollte in das Datenschutzkonzept einfließen und ist nur ein Bestandteil von vielen. Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten sollte insbesondere für auf der Unternehmens-Webseite erhobene personenbezogene Daten ergänzt werden. Seit IP-Adressen als personenbezogene Daten gelten (Mai 2017, BGH-Urteil), erhebt jede Webseite automatisch IMMER personenbezogene Daten.

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Foto von Ron Wieland
Antwort von Ron Wieland .
Geschäftsführer deDATA Kassel

Wie hier schon einmal erwähnt, wird hier jeder die Frage anders beantworten.

Ein lebensfähiges Datenschutzkonzept kann man aus meiner Sicht nur mit dem Unternehmen gemeinsam erarbeiten. Dazu sollte es ein Datenschutzgremium geben mit Teilnehmern aus den wichtigsten Bereichen.

Ein/e Datenschutzbeauftragte/r der sich nicht in der Technik zumindest in den Grundlagen der IT-Systeme auskennt ist meiner Meinung nach für die Position des Datenschutzbeauftragten ungeeignet. Wir würden nie wieder einen Datenschutzjuristen, oder Berater einstellen, der nicht die dementsprechende technische Komponente vorweisen kann.

Eine Zerztifizierung zum DSB ist aber auch nicht immer Aussagefähig, weil die Hürde des bestehens so extrem gering ist, dass die Kompetenz nur über die entsprechenden Referenzen und über die Berufserfahrung erkannt werden kann. Aber auch das ist kein Garant (Sind nur Erfahrungswerte, die wir seit 2005 sammeln durften).

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Foto von Tobias Mauß
Antwort von Tobias Mauß .
Hamburg

Grundsätzlich sollte das Datenschutzkonzept eines Unternehmens von dessen Datenschutzbeauftragten in Zusammenarbeit mit diversen internen Abteilungen (u. a. IT, Compliance, Personalabteilung und Geschäftsleitung) erstellt werden. Unternehmen, die keinen Datenschutzbeauftragten bestellt haben, können sich Unterstützung bei entsprechenden Beratern holen. Bei der Auswahl des Beraters sollten neben der Fachkunde auch kommunikative Fähigkeiten sowie die Fähigkeit, sich in Unternehmensprozesse hineinzudenken, berücksichtigt werden. Datenschutzbeauftragte oder -berater werden z. B. von den beiden großen Verbänden BvD (Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands) und GDD (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit) vermittelt.

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Foto von Sonja Holzherr
Antwort von Sonja Holzherr .
Firmeninhaber shQ Consulting Rottenburg

Ein Berater für ein Datenschutzkonzept sollte neben Kenntnissen im Datenschutzrecht und ausreichenden IT-Kenntnissen über betriebswirtschaftliche Kenntnisse und insbesondere über Kenntnisse zu den Prozessabläufen verfügen. Das Datenschutzkonzept muss genau auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sein, um zu vermeiden, dass die Prozessabläufe unnötig beeinträchtigt werden und somit unnötige Ressourcen vergeudet werden. Falls Sie bereits ein Qualitätsmanagementsystem implementiert haben, ist es außerdem wichtig, dass das Datenschutzkonzept entsprechend integriert werden kann.

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