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Nicht nur Personengesellschaten, Kapitalgesellschaften, Einzelfirmen und Kleinunternehmen müssen Kassenbücher führen sondern auch Vereine und Freiberufler.
Die Einzige Voraussetzung ist, dass Geschäftsvorfälle über Barzahlungen abgewickelt werden. Hierzu gehören alle Vorgänge deren Buchungen mit Ein- und Auszahlungen verbunden sind.
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