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Entscheidend für die Anwendung der zuvor von Herrn Schröder genannten Werte ist aber: Es braucht ein möglichst genaue und vorsichtig kluge Vorschau auf die Gewinne der Zukunft, die ja dann die Basis für die Steuerberechnung liefern soll! D.h. zunächst mal steht die gescheite Planung der künftigen Rentabilität im Vordergrund. Und nur, wer sich im Vorfeld über alle Einflussfaktoren auf die Rentabilität (Umsatz, Herstellkosten, Rohertrag, Betriebskosten, Gewinn) auseinandergesetzt hat, wird am Ende eine gute Ausgangsbasis für die Berechnung der künftigen Steuerlast gelegt haben.
3 passende Publikationen von Karl H. Jaquemot
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Kapitalgesellschaft rund 30% € des Gewinns (abzgl. Verlustvortrag) vor Steuern für KSt und GewSt (Schwankung ca. 29 -32 % je nach Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde), abzüglich Vorauszahlungen
Personengesellschaften und natürliche Personen (Zusammenveranlagung mit Ehegatte prüfen) ist seriös nicht zu sagen. Mögliche Fragen: hat der Ehegatte Lohnsteuerabzug, oder sin dbeide selbständig? usw., wie hoch sind Verlustvorträge, Sonderausgaben, aussergewöhnliche Belastungen usw., Berechnugn nach dem Durchschnittsteuersatz oder Spitzensteuersatz für diese Einkünfte?
Die GewSt schuldet die Personengesellschaft, die ESt der Gesellschafter wenn er natürliche Person ist.
Wichtig: ist noch nichts ab dem Gründungsjahr 01 vorausgezahlt, und der Steuerbescheid für 01 kommt in 03 - Anpassung der Vorauszahlungen liquiditätsgefährlich, denn es könnten Steuern für 2 1/2 Jahre auf einmal fällig werden.
Das sit eine nicht individuelle Kurzantwort nur zur ersten Orientierung.
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