Antworten:
Für einen Käufer- bzw. Ersteigerer ist nur das Gutachten eines erfahrenen öffentlich bestellt und vereidigten Kfz. Sachverständiger für Oldtimer ein Rechtsfaktor.
Ein vereidigter Sachverständiger haftet für sein Gutachten.
Für einen Käufer- bzw. Ersteigerer ist nur das Gutachten eines erfahrenen öffentlich bestellt und vereidigten Kfz. Sachverständiger für Oldtimer ein Rechtsfaktor.
Ein vereidigter Sachverständiger haftet für sein Gutachten.