Welche Produkte, Verfahren oder Ideen können patentiert werden?

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Antworten:

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Antwort von Heidrun Stubbe .
Geschäftsführerin Heidrun Stubbe GmbH Georgsmarienhütte

Ergänzung zu den vorherigen Antworten: Ideen im Sinne von Geschäftsideen können in Deutschland nicht patentiert werden. Hierfür kann jedoch der Name als Marke geschützt werden. In anderen Ländern wie z.B. USA sieht das etwas anders aus.

Technische Produkte können geschützt werden, wenn sie neu und erfinderisch sind. Alles was bereits beschrieben, öffentlich verkauft oder im Internet angeboten wird, ist nicht mehr neu und daher nicht mehr patentfähig. Um das abzuklären, ist eine vorherige professionelle Patentrecherche unbedingt zu empfehlen.

Beim Schutz von Verfahren geht es meist um industrielle Herstellungsverfahren, die, wenn sie neu und erfinderisch sind, patentiert werden können.

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Antwort von Dr. Renate Weisse .
Patentanwältin Berlin

Schützen ist nicht gleich Patentieren

Manchmal hören wir Sätze, wie "ich habe mein Logo patentieren lassen". Das geht aber leider nicht. Patentfähig sind nur technische Erfindungen. Äußere Formgebungen können als Design geschützt werden. Logos, Wörter oder sonstige Zeichen, die geeignet sind, Ihre Waren und Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, werden als Marke geschützt. Patente (und Gebrauchsmuster) bekommen Sie, wenn Sie eine Erfindung gemacht haben, die neu ist, also nicht von Ihnen selber schon einmal vorveröffentlicht wurde, und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, d.h. ein bißchen mehr als nicht trivial ist. Außerdem muss die Erfindung gewerblich anwendbar sein. Letzteres ist sie aber fast immer. Es gibt eine Menge Dinge, die nicht schutzfähig sind. Die Wichtigsten: Software "als solche", z.B. Listings. Auch Geschäftsmethoden, Spiele und mathematische Methoden sind nicht schutzfähig. Ob schutzfähig oder nicht: im Zweifel fragen Sie Ihren Patentanwalt! Sie werden erstaunt sein, auf was alles Patente erteilt werden können. Eine Erstberatung ist nicht teuer und lohnt sich (fast) immer.

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Antwort von Bastian Best .
Patentanwalt BARDEHLE PAGENBERG Partnerschaft mbB München

Technische Erfindungen, die neu (=noch nirgends öffentlich beschrieben) und erfinderisch (=mehr als eine geradlinige Weiterentwicklung) sind.

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Antwort von Dr. Aloys Hüttermann .
Patentanwalt Michalski Hüttermann & Partner Düsseldorf

Um eine kurze, zusammenfassende, aber nicht vollständig umfassende Antwort zu geben:

Laut Patentgesetz werden Patente " für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. "

Somit können fast alle Produkte und Verfahren geschützt werden, sofern sie technisch sind. Nicht geschützt werden können dagegen Ideen als solche.

Einige Produkte und vor allem Verfahren sind vom Patentschutz ausgenommen. Darunter zählen unter anderem:

- diagnostische Verfahren (wegen der Therapiefreiheit von Ärzten)

- Software, die keinen technischen Zweck erfüllt

- bestimmte Produkte und Verfahren aus dem Biotechbereich.

Hier sollte jede Fragestellung im einzelnen geprüft werden, da zahlreiche Ausnahmen existieren und die Rechtsprechung teilweise auch noch im Fluß ist.

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