Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es bei einer Unternehmensgründung?

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Antworten:

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Antwort von Dr. Renate Weisse .
Patentanwältin Berlin

Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum!

Die erste Anmeldung eines Patents wird mit einem Zuschuss von 50 % staatlich gefördert. Schauen Sie bei www.wipano.de. Die Antragsstellung ist vergleichsweise einfach und Sie lernen von einem Patentanwalt, wie das Schutzrechtssystem funktioniert.

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Antwort von Jo Vorstadt .
AktivCoach und Strategie-Experte AktivCoach und Strategie-Experte Schleiden, Eifel

Es gibt:

  • Förderdarlehen,
  • öffentliche Bürgschaften,
  • nicht rückzahlbare Subventionen von der EU, Bund, Länder, Kommunen - aber auch in bestimmten Bereichen von Stiftungen und sozialen Einrichtungen.

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Antwort von Karl H. Jaquemot .
Inhaber Betriebsberatung Jaquemot Aachen

Man mag hier kurz und knapp oder aber episch breit antworten, ich bevorzuge dagegen ein umfassende und richtige (!) Darstellung der Förderungsmöglichkeiten.

Gründerpersonen aus der Arbeitslosigkeit können Gründungszuschuss (ALG 1) oder Einstiegsgeld (ALG 2) als Anschubfinanzierung für den laufenden persönlichen Unterhalt der ersten Monate bekommen. Dazu muss ein tragfähiger Businessplan vorgelegt und positiv begutachtet werden.

Eine Beratung vor der Gründung wird in den Bundesländern unterschiedlich gefördert, in den meisten Ländern wird die Gründungsberatung mit 50% bezuschusst. Hier hilft eine Info der regionalen IHK weiter.

Die Finanzierung von Finanzbedarf wird aus verschiedenen Kreditprogrammen (Startgeld wird z.B. von der KfW verwaltet, ist aber mitnichten ein ERP-Programm) gefördert, indem Zinssätze, Rückzahlungskonditionen und die Besicherung des Kredites verbilligt, verbessert oder vereinfacht werden. Hier helfen vor allem regionale Institute wie die Sparkassen oder der VR-Verbund weiter.

Schließlich gibt es noch verschiedene Regionalförderprogramme, die Zuschüsse mit verschiedenen Zielrichtungen vergeben, teils auch für Investitionstätigkeit. Nach meiner Erfahrung als Gründungsberater kommt man mit diesem Wissen schon ein ganzes Stück weiter und ich habe noch nahezu jeden Finanzbedarf mit Fördermitteln versehen, ohne einen Fördermittelberatungspezialisten zu beschäftigen.

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Antwort von Michael D. G. Wandt .
Direktor Fördermittelmanagement WABECO Fördermittelberatung BDU Reiskirchen

Zuerst ist die Frage, ob die Gründung hauptberuflich oder nebenberuflich erfolgt.

Im Nebenberuf ist die Förderung derzeit auf 100.000 Euro beschränkt, wovon maximal 30.000 Euro Betriebsmittel sein dürfen. Das Programm ist das ERP-StartGeld und kommt von der KfW mit 80 Prozent Haftungsfreistellung und wird über eine Bank, die dann für maximal 20.000 Euro haftet (20 Prozent), beantragt.

Im Hauptberuf ist die Frage der Gründung die einer Existenzgründung oder einer Betriebsgründung.

Die Betriebsgründung ist ein neuer Betrieb zum Beispiel eine Niederlassung oder eine Filiale. So kann auch ein Unternehmen einen neuen Betrieb gründen.

Eine Existenzgründung ist die Schaffung einer Vollexistenz von der der Gründer (die Gründerin) leben kann. Das kann nur eine natürliche Person. Diese kann bis zu einem Volumen von 1,67 Mio. Euro West und 1,25 Mio. Euro Ost gut gefördert werden. Zwei Personen machen sich selbstständig und leben davon. Dann sind das zwei Existenzgründungen und eine Betriebsgründung.

Für reine Gründungen (Betriebe) gibt es keine Zuschüsse. Es gibt Zuschüsse für Existenzgründer (ALG I und II) und es gibt Zuschüsse für Investitionen und Kosten, wobei diese nicht zwangsläufig mit der Gründung zu tun haben müssen. Die Gründer werden im Rahmen der Personenförderung unterstützt. Daneben gibt es noch die Mittelstands-, die Regional- und die Sach- bzw. Projektförderung. Diese Bereich überlappen sich regelmäßig.

Je größer und je vielschichtiger eine Gründung ist, desto wichtiger ist es sich ausreichend Rat von erfahrenen Fördermittelberatern einzuholen. Das Wissen eines Gründungsberaters reicht dann nicht aus. Es gibt zu viel zu beachten, was nicht mit der Gründung zu tun hat.

Es hilft hier nicht die Programme zu kennen. Es müssen die Bewertungsansätze mit allen Zu- und Abschlägen berücksichtigt werden (Bemessungsgrundlagen) und es müssen die richtigen Fördersätze oder auch die minimalen Eigenkapitalanteile ermittelt werden.

Bei einem Vorhaben von 185.000 Euro Kapitalbedarf unterscheiden sich die Bemessungsgrundlagen in den Programme, die in Frage kommen, zwischen 160.000 und 285.000 Euro. Der Unterschied ist 78 Prozent.

Sonst gilt die Grundregel:

Bis 100.000 Euro macht man (haupt- oder nebenberuflich) ERP-StartGeld und darüber mischt man Bundes- und Landesprogramme so, dass die Bank möglichst wenig Haftung übernimmt. Dabei kommt bei Gründern genau dann oft die billigste Lösung für die Finanzierung heraus. Das passt dann meist für beide Seiten.

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