Welche Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens können Änderungen bewirken?

2 Expertenantworten: Foto von Frank Täffner
...

Antworten:

Foto von Frank Täffner
Antwort von Frank Täffner .
BVMW Kreisgeschäftsführer Limburg-Weilburg, Hochtaunuskreis HGFT Handelsvertretung Frank Täffner UG (haftungsbeschränkt) Waldbrunn (Westerwald)

Einwendungen, die Änderungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens bewirken können, können Naturschutzinteressen oder Gefahren für die Gesundheit sein. So wurden schon viele Planfeststellungsverfahren durch Naturschutzinteressen auf Eis gelegt.

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

Foto von Johannes Bohl
Antwort von Johannes Bohl .
Kanzleiinhaber Bohl & Coll. Rechtsanwälte Würzburg

Leider ist Ihre Frage so allgemein gehalten, dass es darauf keine sinnvolle Antwort geben kann.

Eine Planfeststellung ist eine Abwägungsentscheidung, die sowohl zwingenden Anforderungen, aber auch Planungsleitsätzen, Optimierungsgeboten und einfachem Abwägungsmaterial unterliegt. Dieses Abwägungsgefüge lässt zwar sehr große Entscheidungsspielräume, anderseits sind aber der Abwägung auch erhebliche Grenzen gesetzt.

Eine "allgemeine" Antwort auf Ihre Frage lautet daher: Einwendungen, die entweder zwingendes Recht vorbringen oder aber inhaltlich von besonderem, geradezu ausschlaggebenden Gewicht für die Abwägung sind, werden zu Änderungen im Abwägungsergebnis führen.

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

3 passende Publikationen von Johannes Bohl

Cover zu Umweltprüfungen in der Bauleitplanung nach dem zukünftigen EAG Bau
Cover zu Wasserdichte Bauleitplanung” - Rechtliche Aspekte
Cover zu Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bauleitplanung – Aktueller Rechtsstand


Weitere Fragen zum Thema Bauplanungsrecht