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Die Steuerhinterziehung ist bei weitem kein Kavaliersdelikt. Sie kann mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Hierbei kommt es im Wesentlichen auf die Höhe des Steuerschadens, aber auch auf die Art und Weise der Begehung an.
Das Höchstmaß einer normalen Steuerhinterziehung ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen geht der Strafrahmen von einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
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das richtet sich sehr nach der Höhe der Steuerhinterziehung. Der Bundesgerichtshof hat eine sogenannte " Millionengrenze" etabliert, wonach jeder, der kumuliert mehr als eine Million Euro Steuer hinterzieht, auf jeden Fall eine zu vollstreckende Gefängnisstrafe zu gewärtigen hat. Der Bereich einer Geldstrafe endet meistens bei hunderttausend Euro. darüber liegen Gefängnisstrafen bis zu zwei Jahren auf Bewährung.
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