Was muss ich bei einer Gewerbeanmeldung beachten, wenn ich neben meinem Beruf freiberuflich arbeiten möchte?

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Antwort von Clemens Adam .
Geschäftsführer ADAM Vertriebsberatung Freigericht

FReiberufler, die keine Waren verkaufen benötigen keine Gewerbeanmeldung, sondern müssen eine Einkommenssteuererklärung und Umsatzsteuererklärung abgeben.

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Es gibt verschiedene Alternativen, wie die Freiberuflichkeit neben dem Beruf gelingen kann. Zunächst sollte eine Überlegung angestellt werden, ob die Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung benötigt oder nicht. Abzuwägen sind hierbei die Haftungsrisiken, als auch die Hürden zur Gründung und Aufwände zur Verwaltung einer entsprechenden Gesellschaftsform. 

Im Allgemeinen gibt es Berufskategorien die unter die freien Berufe fallen und somit für den Beginn einen einfacheren Start ermögichen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer Umsatzsteuerbefreiung ("Kleinunternehmerregelung") bei unter 17.500€ Jahresumsatz. Dies vereinfacht die Verwaltung dramatisch und minimiert die Interatkion mit dem Finanzamt auf das Nötigste. Gewinne/Verluste werden hier einfach mit der eigenen Einkommenssteuererklärung (GuV) verrechnet.

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Antwort von Martin Erker .
Wehrheim

Freiberuflich und Gewebe stehen diametral zueinander.

Somit benötigt der Freiberufler keine Gewerbeanmeldung.

Die Klassifizierung des Status Freiberufler bitte googlen.

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Antwort von Karl H. Jaquemot .
Inhaber Betriebsberatung Jaquemot Aachen

Wenn die Trennung denn so stimmt und funktioniert (?!): nichts.

Heißt konkret: Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind beim Gewerbeamt so anzumelden und beim Finanzamt mit einer Gewinnermittlung (und laufender Umsatzeteueranmeldung) zu versehen. Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind ebenfalls mit einer Gewinnermittlung und Umsatzsteuer anzumelden. Hier muss daher entsprechend getrennt verfahren werden. Am Ende geht alles zusammen in die Einkommensteuererklärung.

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