Antworten:
Abgestellt auf den Bereich Arbeitsrecht ergeben sich hier keine Besonderheiten.Lediglich bei der Frage der steuerlichen Anerkennbarkeit ist zu differenzieren.So muss bei einem Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten zwingend ein schriftlicher Arbeitsvertrag niedergelegt werden.Aus dem Vertrag muss ich auch ergeben, dass es sich um ein Vertrag handelt, der so auch zwischen fremden Personen geschlossen worden wäre.Auch bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind die Formerfordernisse hier zwingt einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Kündigung und Aufhebungsvereinbarung.
http://www.kanzlei-mudter.de/aufhebungsvereinbarung.html
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Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, Schiedsrichter Dr. Peter Hammacher Heidelberg
Je nach Vertragsgegenstand kann es gesetzliche Rahmenbedingungen geben, die sich ändern, wenn Angehörige involviert sind ( z.B. Regeln zum Minderjährigenschutz, Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht ). Familienmitglieder haben eine gemeinsame Historie und Erfahrungen; das prägt das Bild voneineinander. Vorbereitung, Entwurfsgestaltung, Verhandlung, Abschluss und Umsetzung bedürfen deshalb besonderer Behutsamkeit. In schwierigen Konstellationen sind alle "befangen". Professionelle Unterstützung kann helfen, Verschärfungen zu vermeiden und Lösungen zu finden.
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