Was ist bei Änderungen an den AGB zu beachten?

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Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, Schiedsrichter Dr. Peter Hammacher Heidelberg

Unternehmen, die AGB verwenden, sollten diese regelmäßig einer anwaltlichen Kontrolle unterwerfen. Die Rechtsprechung ist so umfassend, dass sich manche Klauseln, die noch vor vier Jahren sinnvoll erschienen, heute unwirksam sein können.

Beispiele zur AGB-Rechtsprechung bei Werklieferungsvertrag, Werkvertrag, Bauvertrag : Güntzer/Hammacher, Handbuch der Auftragsabwicklung, 5. Auflage, GHC Verlag und Seminare, ISBN 978-3-00-056989-0

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Rechtsanwalt Kanzlei Philipp Fürst Bremen

Allgemeine Geschäftsbedingungen kann man als die Spielregeln betrachten, mit denen der Verwender seine Geschäfte machen möchte. Wunschvorstellungen und Möglichkeiten klaffen da mitunter auseinander. Unschön wird es, wenn Bedingungen gestellt werden, die den gesetzlichen Anforderungen nicht standhalten und deshalb letztlich auch nicht durchgesetzt werden können.

Immerhin: Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Der Inhalt des Vertrags richtet sich soweit nach den gesetzlichen Vorschriften, es sei denn, das Festhalten am Vertrag stellt auch unter Berücksichtigung der vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei. Der Vertrag ist in diesem Falle unwirksam.

Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine solch unangemessene Benachteiligung kann sich daraus ergeben, dass die betreffende Bestimmung nicht klar und verständlich ist. Das ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so eingeschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.

Das ist dann aber oft das Ergebnis, das der Verwender mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eigentlich vermeiden wollte. Es ist deshalb wichtig, Allgemeine Geschäftsbedingungen vor ihrer Anwendung auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Dazu stehen Anwälte zur Verfügung, die sich mit dieser Materie auskennen und umfangreiche Erfahrungen dazu haben. Dass sich eine solche Überprüfung lohnt, zeigt sich spätestens, wenn mit geprüften Allgemeinen Geschäftsbeziehungen Geschäftsrisiken jederzeit beherrschbar bleiben.

Philipp Fürst

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