Was genau regelt das Berliner Testament?

2 Expertenantworten: Foto von Norbert Schönleber
...

Antworten:

Foto von Norbert Schönleber
Antwort von Norbert Schönleber .
Rechtsanwalt Anwaltskanzlei Norbert Schönleber Köln

Hier wird geregelt, dass die Ehegatten sich wechselseitig als Erben einsetzen bzw. wechselbezügliche Verfügungen treffen.

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.

Foto von Markus Kühn
Antwort von Markus Kühn .
Anwaltskanzlei Kühn Grafing b. München

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können in einem gemeinschaftlichen Testament regeln, dass der Längerlebende Alleinerbe des zuerst Versterbenden wird. Die Kinder erben in der Regel als Schlusserben nach dem längerlebenden Elternteil. Ein solches Testament nennt man Berliner Testament.

Loggen Sie sich ein um diese Antwort als hilfreich zu markieren.



Weitere Fragen zum Thema Testamentsgestaltung