Antworten:
Hier wird geregelt, dass die Ehegatten sich wechselseitig als Erben einsetzen bzw. wechselbezügliche Verfügungen treffen.
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können in einem gemeinschaftlichen Testament regeln, dass der Längerlebende Alleinerbe des zuerst Versterbenden wird. Die Kinder erben in der Regel als Schlusserben nach dem längerlebenden Elternteil. Ein solches Testament nennt man Berliner Testament.