Was darf der Bertriebsrat bei Personalfragen?

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Frankfurt (Main)

Die Frage ist natürlich sehr allgemein gehalten. Es müsste bereits näher hinterfragt werden, was mit Personalfragen gemeint ist. Der Betriebsrat hat jedenfalls in vielen Angelegenheiten die Mitarbeiter betreffen Rechte.

Direkt mit der Personal Planung beschäftigen sich die Paragrafen des Betriebsverfassungsgesetzes:

§ 96, die Förderung der Berufsbildung

§ 92 Personalplanung

§106, der Wirtschaftsausschuss

Daneben hat der Betriebsrat Rechte bei personellen Einzelmaßnahmen (§ 99) wie Versetzung, Neueinstellung oder Ausschreibung.

Im weitesten Sinne mit Personalplanung kann auch der Bereich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gemeint sein. So ist der Betriebsrat bei einer Kündigung (§ 102) anzuhören und bei einer sogenannten Betriebsänderung (§ 111) über einen Interessenausgleich und Sozialplan zu beteiligen.

Eine sehr umfassende Regelung erhält darüber hinaus § 87.

Bedeutung und Umfang der einzelnen Regelung zu erklären würde den Umfang der Frage naturgemäß sprengen. Die genannten Norm sind die zentralen Normen der Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Natürlich gibt es noch zahlreiche weitere Nominierungen, insbesondere im Betriebsverfassungsgesetz

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