Antworten:
Schutzrechte sind ein wichtiges Asset
Regelmäßig fragen Investoren:
- Sind alle technischen Ideen in Patenten oder Gebrauchsmustern geschützt? Wenn ja, in welchen Ländern und mit welchem Schutzumfang?
- Wurde eine FTO-Recherche durchgeführt (Freedom to Operate) um zu verhindern, dass Schutzrechte Dritter verletzt werden? Wichtig: ein Patent ist keine Benutzungserlaubnis, sondern nur ein Verbietungsrecht!
- Ist die Unternehmensbezeichnung und der Produktname als Marke schutzfähig und ggf. geschützt?
- Werden Markenrechte Dritter verletzt?
- Wird das Arbeitnehmererfindergesetz beachtet?
- Werden die Schutzrechtsanmeldungen des Wettbewerbs beobachtet?
Ein Investor wird hier sehr genau nachfragen und es ist gut, alle Fragen von vorneherein im Businessplan zu berücksichtigen, wenn ein Investor gesucht wird.
Interessant für den Investor sind ganz generell die Erfolgsaussichten des Vorhabens. Diese Aussichten lassen sich anhand aller in einem Businessplan zu präsentierenden Themen ablesen:
- Ist das Produkt marktgängig, neuartig (und dann vor allem mit Schutzrechten zu sichern)?
- Sind die Zielgruppen interessant und groß genug?
- Ist der Wettbewerb überschaubar und das Risiko von Nachahmern gering?
- Ist ein Alleinstellungsmerkmal vorhanden oder mindestens eine klare Unterscheidbarkeit und Abgrenzung von den Wettbewerbern möglich?
- Ist eine schlüssige Markterschließungsstrategie erkennbar, evtl. schon der Markteintritt mit einem Proof of concept gelungen?
- Ist das Team stark genug und interdisziplinär (fachlich, verkäuferisch, kaufmännisch) besetzt?
- Besteht ein kluges Risikomanagement? Sind Stärken und Schwächen dem Team bekannt.
- Sind Umsatz und Kosten vorsichtig und "phantasielos" = nicht utopisch geplant und nachvollziehbar?
- Ist die Gewinnvorschau anhand der vorherigen Prämissen nachvollziehbar und realisitsch?
All das unterziehen Investoren einer kritischen Prüfung.
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Direktor Fördermittelmanagement WABECO Fördermittelberatung BDU Reiskirchen
Die Frage ist ein einen Kontext zu stellen. Die Forschungsergebnisse besagen, dass die erste Bewertung quasi willkürlich festgelegt wird und durch Nachbesserungsklauseln kassiert werden kann, wenn die Realität vom Plan nach unten abweicht.
Die Frage der Bewertung ist eine Frage der zukünftigen Einnahmen-Überschüsse. Diese können bei Unternehmen ohne Umsatz (Startups) nur aufgrund der Planung abgeschätzt werden.
Üblich in der Finanzierung ist die Beteiligung und die Aufteilung der eingezahlten Gelder in Nominalkapital, Aufgeld und Gesellschafterdarlehen. Gesellschafterdarlehen werden zurückgezahlt und ggf. in Anteile umgetauscht (Verwässerungsschutz).
Sonst ist die Frage zu klären, was das Unternehmen erfolgreich macht.
- Rechtsform
- Gründerteam (keine Einzelpersonen)
- Branche
- Marktwachstum
- ertragreiche Themen und große Cashflows
- Vertrieb
- Bekanntheit und Reputation
- Kontakte und Netzwerke
- Zuschüsse
Wenn Sie einem Investor Ihr Konzept vortragen, dann erwartet dieser, dass Sie für Ihr Thema brennen, sich voll (ausschließlich) dafür einsetzen und Sie glauben, dass Ihr Unternehmen viel Wert ist und das verteidigen. Die Frage bei der Finanzierung sind dann nicht die Anteile, die Sie abgeben, sondern die Menge Geld, die Sie bekommen. Bei einem hohen Wert erwartet der Investor einen hohen Vervielfältigungsfaktor, also das Wievielfache er nach drei oder fünf Jahren zurück erhält. Hoher Wert - hoher Multiplikator. (Beispiel: wenn sie von drei Mio. Euro Wert ausgehen und der Investor für ein Viertel eine Mio. Euro gibt, will er nach drei bis fünf Jahren drei Mio. Euro zurück. Wenn Sie für das gleiche Unternehmen sechs Mio. Euro Wert ansetzen und der Investor eine Mio. Euro gibt, will er nach drei bis fünf Jahren fünf Mio. Euro zurück.)
Wenn das Ergebnis nicht eintrifft wird nachgebessert, also die Bewertung reduziert.
Bei aller Frage nach Geld und Anteilen, sind die Vertragsklauseln wichtiger als das Geld. Es kommen in der Regel drei Finanzierungsrunden zustande. Bei jeder Kapitalerhöhung wird gemessen und geprüft, Ihr Plan eingetroffen ist.
Ich habe mit Professorenkollegen viel Beteiligungsverträge angeschaut. Es gibt dort viele Klauseln, die das Leben eines Gründers schwer machen. Leider sind das auch Verträge von öffentlichen Beteiligungsgesellschaften, wie dem Hightech Gründerfonds.
... es ist aber ein freies Land, in dem jeder nur die Verträge abschließt, die einem gefallen.
Am 17. bis 19. Jan. 2018 gibt es eine Veranstaltung der Hochschule Kaiserslautern im Technologie- und Gründerzentrum Gießen (Hessen) zum Umgang mit Kapitalgebern. Da tragen Praktiker das Thema vor, allerdings nicht nur Investoren, sondern alle Geldgeber werden betrachtet.
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