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Wenn es um eine gemeinnützige Stiftung geht, hat sie gegenüber dem Verein den Vorteil, dass das zur Vergügung gestellte Kapital - wenn es sich nicht um eine Verbrauchsstiftung handelt - auf ewig dem festgelegten Zweck zur Verfügung steht. Geld für laufende Kosten und Förderprojekte kommt nur aus den Kapitalerträgen oder aus Spenden. Dabei kann das Stiftungskapital auch von vielen Stifterinnen und Stiftern gemeinsam eingebracht werden. Dies ist vor allem bei den Bürgerstiftungen der Fall, die sich dann meist auch um einen dauerhaften Kontakt zu den StiferInnen bemühen; deren freiweilliges Engagement einbeziehen, sie auf Stiftungsversammlungen mitbestimmen lassen (https://www.buergerstiftungen.org).
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