Wann verjährt Steuerhinterziehung?

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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Andrew Patzschke Berlin

Bei einer einfachen Steuerhinterziehung beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre. In schweren Fällen ist von einer Verjährungsfrist von 10 Jahren auszugehen.

Die Verjährung beginnt mit Beendigung der Tat, was der Fall ist, wenn der Steuerbescheid bekannt gegeben worden ist.

Von der Strafverfolgungsverjährung ist die Festsetzungsverjährung allerdings zu unterscheiden - diese beträgt 10 Jahre. Dies bedeutet im Ergebnis, dass eine Steuerhinterziehung von vor 6 Jahren zwar nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden kann, allerdings steuerrechtlich relevant ist.

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