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Antwort von Christian Dobner .
CEO & Managing Partner TLI Steuerberatungsgesellschaft Dobner GmbH & Co. KG München
CEO & Managing Partner TLI Steuerberatungsgesellschaft Dobner GmbH & Co. KG München
Umsatzsteuern/Vorsteuern müssen elektronisch an die Finanzbehörde gemeldet werden und bis zu einem gesetzlich festgestelten Zeitpunkt abgeführt werden. Der Turnus für die elektronische Übermittlung sowie der Zahlungszeitpunkt ist von verschiedenen Faktoren abhängig und kann nicht pauschal genannt werden. Sind die jeweiligen Fristen überschritten, drohen empfindliche Verspätzungs- und ggf. Säumniszuschläge.
Je nach größe der Unternehmenung erfolgt eine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Zu dieser Voranmeldung muss dann auch die USt abgeführt werden.
Wenn jemand Umsatzsteurpflichtig ist und eine Frage wie oben hat, dann sollte sich diese Person ganz dringend an einen Steuerberater (z. B. mg@Akad-StB.de) wenden.