Antworten:
Wenn man ein Gewerbe betreibt. Also eine Unternehmung, die nicht freiberuflich ist. Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte,... unterliegen als Freiberufler nicht der Gewerbesteuer. Alle anderen (z. B. Gastronomen, Versicherungsmakler,...) sind Gewerbesteeurpflichtig.
Alle Details stehe natürlcih im GewStG (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gewstg/gesamt.pdf).