Wann hat man Anspruch auf Krankengeld und in welcher Höhe?

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Antwort von Frank Dietrich .
Inhaber Berlin

Die Frage ist sehr allgemein gestellt und man hat zu unterscheiden, ob man ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis hat oder selbstständig/freiberuflich privat versichert ist. Beamte haben kein Anspruch auf Tagegeld. Im ersten Fall sollte man ab der sechsten Woche den durch die Übernahme der Zahlung durch die Krankenversicherung geminderten Teil des Einkommens per privaten Tagegeldvertrag absichern. Im zweiten Fall lässt sich der Zeitpunkt fast frei wählen. Jede Gesellschaft hat eine andere Definition zur versicherbare Höhe. Als Faustformel könnte man sagen: 80 % vom brutto der letzten zwölf Monate. Bei einigen Anbietern dürfen verschiedene Kosten wie zum Beispiel die der Krankenversicherung als auch die der Rentensicherung, sofern hier Geld gezahlt wird, mit berechnet werden. Bei anderen nicht.Viel wichtiger noch sind die Bestimmungen, denn die meisten Tagegeldversicherer leisten nicht pauschal, nur weil man arbeitsunfähig geschrieben ist. Auf meiner Homepage finden Sie einige Hinweise, worauf Sie bitte zu achten haben. Insbesondere sollte man auf eine Dynamik achten.

https://www.frank-dietrich-fachmakler.de/

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