Unter welchen Voraussetzungen kann ein Kreditvertrag widerrufen werden?
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Hochschullehrer, Finanzierungsexperte Wehrt - Unabhängige Beratungsdiensleistungen in Finanzen und Kredit GmbH Buxtehude
Kreditverträge können widerrufen werden, sofern eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung von der Darlehensgeberin eingesetzt wurde. In diesem Fall wurde die Widerrufsfrist wegen fehlender Belehrung nicht in Gang gesetzt. Wann eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, das hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen entschieden. Belehrungen, die dem gesetzlichen Muster entsprechen, können nicht fehlerhaft sein (sog. Gesetzlichkeitsfiktion), auch dann nicht, wenn sie objektiv fehlerhaft sind.
Für grundpfandrechtlich besicherte Altverträge aus dem Zeitraum von November 2002 bis Mai 2010 besteht kein Recht zum Widerruf mehr. Das hat der Gesetzgeber mit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in deutsches Recht so entschieden. Möglich ist der Widerruf noch bei jüngeren Verträgen. Voraussetzung ist allerdings wiederum die fehlerhafte Belehrung. Sparkassenkredite bleiben häufig widerrufbar, weil die in der Widerrufsbelehrung aufgeführte Pflichtangabe (die eigentlich gar keine ist): Nennung der zuständigen Aufsichtsbehörde häufig nicht erbracht wurde.
Rechtsfolge des erfolgreichen Widerrufs ist, dass die Darlehensgeberin keinen Anspruch mehr auf eine etwaige Vorfälligkeitsentschädigung hat, obowohl die Zinsbindungsfrist nicht nabgelaufen ist. Zudem gewinnt der Darlehensnehmer einen Anspruch auf eine Rückabwicklung seines Darlehen für den bereits absolvierten Verzinsungszeitraum, was je nach der Länge der absolvierten Laufzeit zu weiteren, teilweise erheblichen Ansprüchen führen kann.
In Zweifelsfällen helfe ich gerne weiter.
Prof. Dr. Klaus Wehrt, Buxtehude
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