Steuerhinterziehung: Was ist bei einer Selbstanzeige zu beachten?

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Rechtsanwaltskanzlei Dr. Andrew Patzschke Berlin

Die aktuellen Bestrebungen gehen dahin, die Selbstanzeige einzuschränken, sodass die Anforderungen an eine Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung erheblich angestiegen sind. Pauschal ist festzuhalten, dass eine strafbefreiende Wirkung erreicht werden kann, wenn der Steuerpflichtige ohne äußeren Einfluss, quasi freiwillig, bislang unbekannte Steuerquellen zum Sprudeln bringt.

Oberstes Gebot ist die Vollständigkeit und fristgemäße Nachzahlung der festgesetzten Steuern, wobei unbeabsichtigte geringfügige Unschärfen bzw. Abweichungen verziehen werden.

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