Antworten:
Nein, denn man bezahlt im Zweifel geringere Einarbeitungszeit und erlangt mitunter höhere Expertise. Das muss aber nicht so sein, denn einerseits hat nicht jeder einen Fachanwalt auf seinen Spezialgebieten und andererseits ist die Branchenkenntnis oder die spezielle Kenntnis der Verhältnisse des Mandanten häufig wichtiger als ein Titel.
Die Vergütung der Rechtsanwälte richtet sich nach der jeweiligen Vergütungsvereinbarung, die auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgeschlossen wird. Das RVG unterscheidet dabei nicht danach, ob der Rechtsanwalt Fachanwalt ist oder nicht.
Nein, nur besser. Es sei denn, Sie vereinbaren vom Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abweichende Honorare. Grundsätzlich sind Fachanwälte nicht teurer.
Aktuell gibt es 23 Fachanwaltschaften.
Die Anwaltsgebühren sind gestzlich vorgeschrieben und bestimmen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Danach gibt es für Fachanwälte keine höheren Gebühren. Lediglich mit Individualvereinbarungen können höhere Gebühren verlangt werden.
Partner Rechtsanwalt Dr. Alexander T. Schäfer Frankfurt (Main)
Grundsätzlich nicht. Die gesetzliche Vergütung nach dem RVG unterscheidet nicht zwischen "normalen" Rechtsanwälten oder Fachanwälten. Je nach Inhalt der Tätigkeit werden Fachanwälte aber ggf. auf einer gesonderten Vereinbarung über eine höhere Honorierung bestehen.