Antworten:
Grundsätzlich ist Einkommen auf die Witwen und auch Witwerrente anzurechnen. Welches Einkommen jedoch in welcher Höhe anzurechnen ist u. a. auch davon abhängig wenn der Ehegatte verstorben ist und wann die Partner geboren sind. Ja nachdem wird nach "altem" oder "neuem" Recht das Einkommen angerechnet.