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Die Frage habe ich leider erst jetzt gesehen. Bei Aufhebungsverhandlungen in solchen Situationen sind mehrere Aspekte bedenkenswert. Zum einen ist immer die Frage zu klären, wer der richtige Verhandlungspartner ist. Wer ist bereit Geld in die Hand zu nehmen, die Verhandlungen zu führen und kann aus eigenem Ermessen ein Verhandlungsspielraum mit Leben erfüllen? Auf den einer solchen Situation eine taktisch komplizierte, nichtsdestotrotz sehr wichtige Frage.
Daneben müssen Gesichtspunkte wie Sprachregelung, wer unterzeichnet das Zeugnis, Fixierung der verschiedenen Gehaltsbestandteile, wer steht gegebenenfalls für die betriebliche Altersversorgung und andere Versicherungen ein und wer gibt welche Rechte zu welchen Aktienpaketen mit berücksichtigt werden. Gerade Führungskräfte müssen zwingend einen arbeitsrechtlichen Profi einschalten.
3 passende Publikationen von Robert C. Mudter
Grundsätzlich ist bei M&A zu unterscheiden zwischen
a) Finanzinvestoren/Private-Equity-Gesellschaften und
b) strategischen Investoren.
Finanzinvestoren/Private-Equity-Gesellschaften werden durch professionelle Beteiligungsmanager geführt. Beide Typen sind an einem erfahrenen Management, einem etablierten Marktauftritt, einer veritablen Ertragssituation sowie überdurchschnittlichen Wachstumsperspektiven des Unternehmens interessiert. in der jüngsten Zeit sind die Multiples bei Transaktinen signifikant nach oben gegangen, was für diese Gruppe bedeutet: "Härter Arbeiten, damit profitableres organisches oder anorganisches Wachstum generiert wird." Jedoch laut einer Studie haben nur bei 30% der Private Equity Firmen Industie-Expertise auf der eignene Payroll. Das Engagement von Finanzinvestoren und/oder Private-Equity-Gesellschaften ist auf eine definierte Zeitachse angelegt. Nach etwa drei bis sieben Jahren wird der Exit angestrebt, um das Unternehmen mit Gewinn weiter zu veräußern.
Der strategische Investor ist hingegen meist ein Wettbewerber, der durch die Übernahme die eigene Marktstellung verbessern möchte. Die finanziellen Aspekte stehen nicht solitär im Vordergrund, sondern der Erwerb strategischer Werte: von Technologien, einer Möglichkeit zur Produktdiversifikation, einer Kostenreduktion durch Synergieeffekte, der geografischen Expansion oder von Branchenzugängen. Der Kaufpreis kann entsprechend deutlich über das hinausgehen, was eine Abzinsung des zukünftig zu erwartenden Cashflows oder ein EBIT-Multiple bei einem Finanzinvestor ergeben würde.
Mittels Unternehemenswertsteigerung durch Business Transformation Management kann schon in der Commercial Due Diligence ein belastbares Wertsteigerungs-Programm genereriert werden. Stärken und Schwächen werden identifiziert und GuV-/Bilanz-wirksame Maßnahmen erarbeitet, die zum Ziel haben, Verbesserungspotentiale im Post Merger Integration Prozess ganzheitlich zu heben, wie z.B.:
– Kundenbindung und -ausweitung
– Markterweiterung in Regionen und Branchen
– Marktzugänge und Marketingkanäle
– Produktlebenszyklus
– Dienstleistungsangebot
– Partnerschaften und Supply Chain
– Ergebnisse und Ergebnisentwicklung
– interne Abläufe
– Unternehmenskultur
– Intellectual Capital und Patente
1 passende Publikation von Rainer Ulrich
Der gesetzliche Schutz der Arbeitnehmer überträgt sich zu 100% auf den Erwerber einer Unternehmung. Vor - oder nach einer Transaktion sind also identische Rahmenbedingungen für Veränderungen bei Arbeitsverträgen zu berücksichtigen.
1 passende Publikation von Nils Koerber
Berater, Gründer und Leiter management1x1 - Management- & Karriereberatung Braunschweig
Jeder weiß, dass Fehler in der Produktion eines Produktes hohe Rückruf- und Reklamationskosten nach sich ziehen. Jeder weiß, dass der DAX sofort in den Keller geht, wenn Managementfehler aufgedeckt werden. Manche wissen, dass auch fehlgeschlagene Fusionen viel Geld verbrennen – und nicht das erhoffte Ergebnis erbringen. Also gilt es, so professionell wie möglich zu agieren, um die Geschäftsinteressen und Profitabilität einer Unternehmung zu schützen.
>>> Der beste Schutz für das Unternehmens-Image und die Arbeitgebermarke ist die Null-Fehler-Quote im Trennungsmanagement. Ja, Sie haben richtig gehört: Die Null-Fehler-Quote. Sie sagen „Das geht nicht!“. Ich ermutige Sie: Es geht! Erlauben Sie einen Vergleich: Sie als „Vielflieger“ mit „Miles & More“-Karte und „Comfort-Status“ würden einem Piloten niemals zugestehen, dass er Sie „zu etwa 72%“ ans Ziel bringt. Sie fordern die Null-Fehler-Quote und hundertprozentige Zielerreichung. Sehen Sie.
>>> Handwerkliche Fehler sind im Trennungsmanagement nicht entschuldbar. Keine Ausrede mehr! Ebenso wie jeder Pilot oder Lokführer seine Passagiere sicher ans Ziel bringen muss, so müssen Führungskräfte ihre „Passagiere“ sicher ans Ziel bringen – auch durch Turbulenzen.
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