Antworten:
Es kommt darauf an. Es lohnen sich Spezialstrafrechtsschutzversicherungen, die zum einen auch dann einstandspflichtig sind, wenn der Vorwurf ein Vorsatzdelikt betrifft (bspw. Körperverletzung/Betrug). Dann zahlt die Versicherung nur dann nicht, wenn eine Verurteilung erfolgt. Zum anderen müssen angemessene Verteidigungskosten übernommen werden. Diese liegen zur Zeit bei mindestens 350,- € zzgl. MWSt / Stunde. Die ARAG bspw. ist in letzter Zeit dazu übergegangen, diese Sätze nicht zu übernehmen. Gute Erfahrungen habe ich bspw. mit Allianz und Roland gemacht. Fragen Sie aber bitte jeweils konkret nach und lassen sich dies bestätigen.
RA Th. Alexander Peters
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