Antworten:
In einem Ehevertrag lässt sich eine Regelung der Gütertrennung aufnehmen. Der Ehevertrag muss notariell beurkundet werden und kann in jedem Stadium der Ehe abgeschlossen werden. Eine Belehrung dahingehend, was die Folgen einer Gütertrennung sind, ist empfehlenswert und wird vom Notar vorgenommen.
Ja, wenn er notariell beurkundet wird. Aufgrund der weitreichenden Tragweite dieser Entscheidung - auch z.B. in erbrechtlicher Konsequenz - ist diese Form zwingend vorgeschrieben.
Es kann in einem Ehevertrag Gütertrennung vereinbart werden und zwar entweder von Beginn der Ehe an oder ab einem bestimmten Zeitpunkt. Was mit dem bis dahin entstandenen Zugewinn geschieht, müssen die Eheleute ebenfalls regeln.
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