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Managing Partner TLI Steuerberatungsgesellschaft Dobner GmbH & Co. KG München
Ob auf einer Rechnung Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) auszuweisen ist, hängt in erster Linie davon ab, ob jemand "Unternehmer" im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist.
Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zu Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.
Sofern jemand Unternehmer ist, ist zu prüfen, ob die sog. Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden kann. Ist dies der Fall und gewünscht, so darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, ist zu prüfen, ob die erbrachte Leistung oder Lieferung in Deutschland umsatzsteuerpflicht ist. Für diesen Fall wäre Umsatzsteuer zu verlangen.
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