Antworten:
Ich gehe davon aus, dass sie fragen, weil sie im Ruhestand sind und sich nicht im KVdR versichern konnten. Auch gehe ich davon aus, dass es eine private Vorsorge ist. Folgende Einnhamen sind beitragspflichtig:gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge, ein eventuelles Erwerbseinkommen, Mieteinnahmen, private Renten, Zinsen und Dividenden zu vollen Beitragssatz. Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen werden, werden dabei steuerbegünstigt behandelt. Im Normalfall dient die Differenz zwischen der Versicherungsleistung und der dafür gezahlten Beiträge (Ertragswert) als der zu versteuernde Satz zur Bemessung der freiwilligen GKV. Auch ist es möglich, sofern sie das 60. Lebensjahr abgeschlossen haben, dass lediglich die Hälfte dieser Differenz angesetzt wird.
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