Antworten:
Grundsätzlich sind die Angaben zum Einkommen und Vemrögen vollständig und wahrheitsgemäß zu machen. Falls Werte oder Einkommensarten nicht angegeben wurden, kann das Sozialamt die Leistung verweigern bzw. rückwirkend den Bewilligungsbescheid aufheben und die zu Unrecht geleistete Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) zurück fordern. Strafrechtlich kann es sich hierbei um Sozialleistungsbetrug handeln. Ratsam ist, diesen Vermögenswert so schnell wie möglich dem Sozialamt zu melden
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Hallo und guten Tag. Hier wäre ich sehr vorsichtig. Warum? Natürlich gibt es Freibeträge, die den Besitz definieren, den ein zu pflegender und ein gepflegter haben darf. Nun ist es ein Wochenendgrundstück und keine Eigentumswohnung, in der sich die Dame aufhält. Es gehört nicht zum Bargeld und zu Wertgegenständen wie zum Beispiel Schmuck. Mein Rat, denn ich befürchte auch juristische Schritte, weil sie ihren Obliegenheiten hier so nicht nachgekommen sind, geht in die Richtung dieses anzugeben und die Hand darüber zu halten, es dann auch selbst zu veräußern, sodass der maximale Preis erzielt werden kann. Viel Erfolg
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