Geschäftspartner/Mitarbeiter: fest anstellen oder besser mit Freien arbeiten?

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selbstständig IP Institut für Personalentwicklung Hamburg

Für global operierende Unternehmen, die hauptsächlich nach Kennzahlen entscheiden, wird es immer attraktiver, mit freien Mitarbeitern zu arbeiten, ergibt sich doch so eine schlanke und kostensparende Ausgangslage. Bei Großkonzernen gibt es eine starke Tendenz zu flexibleren, „fluiden“ Arbeitsverhältnissen. Für Mitarbeiter solcher Unternehmen bedeutet das selbstständige, terminierte Projektarbeit und die Möglichkeit, Arbeit und Privatleben besser miteinander in Einklang zu bringen. Dieser Trend steht allerdings den Bedürfnissen forschungsintensiver Branchen entgegen. Unternehmen mit intensiver F&E sowie hohen Anforderungen an Ausbildung und Qualifikation werden weiterhin darauf angewiesen bleiben, Wissen und Arbeitskräfte an das Unternehmen zu binden. Sie müssen sich eher darauf konzentrieren, die Rahmenbedingungen für ihre Mitarbeiter attraktiver zu machen. (Der Soziologe Jörg Wallner meint, dass sich zukünftig hauptsächlich zwei Unternehmenstypen herauskristallisieren werden: die fluiden und die „Caring Companies“ https://www.impulse.de/management/recruiting/mitarbeitersuche/2137203.html)

 

Im unternehmerischen Alltag ist eine optimale Entscheidung nur im Rahmen eines situationsgebundenen, dynamischen Entscheidungsprozesses möglich, in dem Typen und Bedürfnisse aller Vertragspartner — Arbeitgeber wie Arbeitnehmer — aufeinander abgestimmt werden. 

 

In Branchen, die keine Anwesenheit an einem festen Standort erfordern, wie z.B. Medienberufen incl. Werbung, oder Kreativ-Berufen, boomt die Selbstständigkeit. Aus Mitarbeiterperspektive ist das attraktiv für freiheitsliebende Typen, die gerne eigenverantwortlich und weisungsungebunden arbeiten, Abwechslung im Hinblick auf Anforderungen und Standorte sowie ein gewisses Risiko schätzen. Der potentielle finanzielle Gewinn fällt in der Selbstständigkeit natürlich höher aus als in der Festanstellung. Wer Selbstvertrauen und einen langen Atem hat, kann sich leisten, ein hohes Risiko einzugehen, muss allerdings in Kauf nehmen, dass er phasenweise unter dem durchschnittlichen Einkommen von Festangestellten liegen kann. Das passt nicht in jedes Lebenskonzept, wird also eher Einzelkämpfer als Familientypen ansprechen. 

Wer hingegen per se ein hohes Sicherheitsbedürfnis hat, hohe Kontinuität der Abwechslung vorzieht und mit Weisungsgebundenheit kein Problem hat, ist mit einer Festanstellung wohl besser bedient. Da allerdings im Zuge der Globalisierung und zunehmenden Technisierung feste Jobs in vielen Branchen immer rarer werden, bleibt für viele Akteure, auch wenn sie charakterlich den Anforderungen einer Selbstständigkeit eigentlich gar nicht gewachsen sind, nur die erzwungene Selbstständigkeit oder Umorientierung in andere Branchen. Manche Menschen sind mit der Ökonomie der Selbstständigkeit aber schlicht überfordert; so nehmen tendenziell  atypische und prekäre Beschäftigungen zu. Ebenso, wie Unternehmen sich überlegen müssen, „welche Strategie für das eigene Unternehmen am sinnvollsten ist: die der Caring Companies oder die der fluiden Unternehmen“ (Wallner,s.o.), müssen auch Menschen herausfinden, welche Arbeitsstruktur am besten zu ihnen passt. Wenn Unternehmen und Mitarbeiter sich aufeinander zu bewegen, werden sich passende Konstellationen ergeben.

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Geschäftspartner und Mitarbeiter sind für mich "zwei Paar Schuhe":

Bei einem Geschäftspartner spreche ich von einem u.U. gleich- oder teilberechtigtem Kooperationspartner, mit dem ich zusammenarbeite. Dieser entscheidet weitgehend eigenständig. 

Einem Mitarbeiter gegenüber gelten gesetzlich festgeschriebene Rechte und Pflichten. Es besteht eine Weisungsbefugnis und auch eine Fürsorgepflicht. Arbeite ich mit freien Mitarbeitern zusammen, handeln diese auf eigenes Risiko und weitestgehend selbstständig. Wichtig ist hier eine klare Abgrenzung, da sonst die Gefahr der Scheinselbständigkeit besteht.

In der Regel arbeitet man mit freien Mitarbeitern aufgrund größerer Flexibilität im Rahmen von zeitlich befristeten Projekten zusammen, bei denen ein hoher Anspruch an Spezialisierung besteht. Ein weiteres Entscheidungskriterium sollte die Höhe des Gehalts, bzw. Honorareinsatzes ein.

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Antwort von Bruno R. Bandenburg .
Vorstand im Ruhestand EuroConsult Bandenburg Köln

Das kommt wesentlich auf die Situation und den Charakter der handelnden Personen an.

Man kann selbst über einen Anstellungsvertrag mit strafbewehrtem Wettbewerbsverbot  und  2 jähriger Weiterzahlung des Gehalts, das betriebsnotwendige  interne  Wissen nicht schützen.

Der Versuch das für das Unternehmen lebenswichtige know how über mehre Köpfe zu verteilen ist allenfalls eine theoretische Lösung.

Wenn man nur die geringsten Zweifel an der Loyalität eines zukünftigen Wissensträger hat,  MUSS man auf die Mitarbeit des Betreffenden in jeglicher Form verzichten.

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