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Arbeitszeit-Modelle für den Übergang in den beruflichen Ruhestand
Altersteilzeit ist für ältere Arbeitnehmer eine Option, das Berufsleben langsam ausklingen zu lassen. Statt von einem auf den anderen Tag in Rente zu gehen, wird die Arbeitszeit der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers angepasst. Auch Unternehmen profitieren von der Altersteilzeit. Denn so kann ein Arbeitnehmer auch weiterhin seine langjährige Erfahrung und sein Wissen an seiner Arbeitsstätte einbringen, ohne dabei Gefahr zu laufen, dauerhaft überfordert zu werden. Es gibt unterschiedliche Formen der Altersteilzeit, abhängig von der Branche und dem Arbeitsvertrag.
Blockmodell oder Aufstockungsmodell
Im öffentlichen Dienst gibt es das Blockmodell, das heute in der Altersteilzeit am häufigsten angewendet wird. In der ersten Hälfte der Altersteilzeit arbeitet der Arbeitgeber voll bei verringerten Bezügen und wird für seine Arbeit mit einer vierjährigen Freistellungsphase belohnt, in der er das Gehalt weiter bezieht. Diese zweite Hälfte der Altersteilzeit dient dazu, den Lohnrückstand aufzufangen. Der Vorteil: Die Restarbeitszeit ist überschaubar und finanzielle Vorteile winken in den vier freien Jahren. Auch außerhalb des öffentlichen Dienstes gibt es die Möglichkeit der Altersteilzeit. Allerdings fällt die Vereinbarung über ein Aufstockermodell in der freien Wirtschaft unter die Vertragsfreiheit. Hier muss also verhandelt werden, sofern keine tarifliche Vereinbarung vorliegt. Auch das Aufstockungsmodell sieht vor, dass der Arbeitnehmer während der Altersteilzeit nur die Hälfte seines Gehalts erhält, allerdings aufgestockt um 20 % seines Regelarbeitsentgelts. Die andere Hälfte des Gehalts wird ihm dann während der Freizeitphase ausbezahlt.
Grundsätzlich müssen für die Möglichkeit der Altersteilzeit zwei Bedingungen erfüllt sein: Der Arbeitnehmer muss das 55. Lebensjahr vollendet haben und vor Beginn einer Teilzeitregelung 1080 Tage versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Auf jeden Fall lohnt es sich, frühzeitig über eine Altersteilzeit nachzudenken. Nicht nur der Arbeitgeber muss zustimmen, auch die Rentenversicherung muss gefragt werden. Denn die finanziellen Einbußen müssen verkraftbar sein. Die Altersteilzeit ist nicht in jedem Fall finanzierbar. Hier ist Expertenrat gefragt.
Wer richtig rechnet und den Zeitpunkt gut setzt, kann von der Möglichkeit der Altersteilzeit profitieren. Neben der Rente sollten auch private Versicherungen in die Gesamtbilanz miteinbezogen werden. Das können Lebensversicherungen oder die Riester-Rente sein. Versicherungsexperten helfen, eine finanziell günstige und beruflich dennoch befriedigende Lösung zu finden.
Geschäftsführer der execcon Unternehmensberatung execcon Unternehmensberatung Augsburg
- für den Arbeitgeber ist es am Ende immer ein effizient arbeitender Mitarbeiter
- der Arbeitnehmer ist i.d.R. durch ein gutes & flexibles AZ Modell zufriedener und hoffentlich motivierter
Schlüssel zum Erfolg sind aber auch hier die Kommunikation & Handhabung durch die Führungskräfte
Die Antwort würde hier den Rahmen sprengen. Wichtig sind die Interessen der Beteiligten herauszufinden. Was für den Einen ein Vorteil ist kann für den Anderen ein Nachteil sein.
Ein Vorteil. Im Rahmen einer BV gelten dann gleiche Regeln für alle.
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