Antworten:
Dies hängt nicht nur von ihrer Fahrleistung, sondern auch vom Verkehrswert des Fahrzeuges ab. Folgende Rechnung lohnt sich: die tatsächlichen Kosten des Fahrzeuges in einem Jahr (Steuer, Versicherung, Reperaturen, Benzin usw.) addieren und durch die geschäftlich gefahrenen Kilometer teilen. Ist der WErt über 0,30 Euro / km lohnt sich ein Geschäftswagen, liegt es drunter, empfiehlt sich eine pauschale Versteuerung mit 0,30 Euro / km eines geschäftlich genutzten Privatwagens.
CEO & Managing Partner TLI Steuerberatungsgesellschaft Dobner GmbH & Co. KG München
Ob ein Geschäftswagen oder ein Privatfahrzeug rein steuerlich betrachtet günstiger ist, ist von dem jeweiligen Einzelfall abhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden.
Entscheidende Parameter sind hierbei z.B. der Listenpreis des Fahrzeugs, das Verhältnis der betrieblichen zu den privat gefahrenen Kilometern und ob eine Aufzeichnung durch Fahrtebuch möglich ist.
Es ist zunächst zu unterscheiden zwischen der Einkommensteuerlichen und der Umsatzsteuerlichen Behandlung hinsichtlich des Firmenfahrzeuges.
Zunächst zur Einkommensteuer:
Hierbei ist es wichtig zu wissen zu wieviel Prozent das Fahrzeug betrieblich genutzt wird. Bei einer betrieblichen Nutzung über 50% muss das Fahrzeug zwingend dem Betriebsvermögen zugeordnet werden. Bei einer Nutzung zwischen 10% und 50% besteht ein Wahlrecht bei einer Nutzung unter 10% handelt es sich zwingend um Privatvermögen. Wenn das Fahrzeug dem Betriebsvermögen zugeordnet wurde muss aber auch noch die private Nutzung versteuert werden. Bei einer betrieblichen Nutzung über 50% kann dies durch die sogenannte 1% Regelung geschehen. Hierbei wird pro Monat !% des Bruttolistenpreises als Einnahme versteuert.Vorsicht ist aber geboten wenn ein älteres Fahrzeug angeschafft wird da auch hier die private Nutzung nach dem Neupreis berechnet wird. Alternativ kann die Privatnutzung in jedem Fall durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch ermittelt werden. Bei einer betrieblichen Nutzung zwischen 10% und 50% können entweder die betrieblichen Fahrten aufgezeichnet werden oder es wird im Schätzwege ermittelt wieviel auf die betriebliche Nutzung entfällt.
Die Umsatzsteuerliche Behandlung kann abweichend ausfallen. Wird das Fahrzeug zu 100% betrieblich genutzt ist es dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Bei einer Nutzung zwischen 10% und 100% hat man die Wahlmöglichkeit es vollständig, anteilig oder nicht dem Betriebsvermögen zuzuordnen. Bei einer betrieblichen Nutzung unter 10% ist es zwingend Privatvermögen. Entsprechend der gewählten Variante hat dann der Vorsteuerabzug und die Versteuerung des Eigenverbrauches zu erfolgen.
Aus all diesen Faktoren muss dann berechnet werden welches die steuerlich günstigere Variante ist.