Wie berechnet sich die Rente bei voller Erwerbsminderung?

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Stoffen

Die Rentenberechnung ist äußerst komplex und hängt von sehr vielen individuellen Faktoren ab - daher kann nur ein grober Überblick verschafft werden:

eine Rente wegen Erwerbsminderung berechnet sich individuell auf Basis der zurückgelegten Zeiten (z.B. Beschäftigung) im Rahmen des einzelnen Erwerbslebens des Betroffenen. Die gespeicherten Entgelte werden dann in Entgeltpunkte umgerechnet, indem der individuelle Verdienst zum Durchschnittsverdienst ins Verhältnis gesetzt wird. Die Summe aller Entgeltpunkte werden dann mit dem Zugangsfaktor multipliziert (hier sind, wie meist bei Erwerbsminderungsrenten die Abschläge in Höhe von 10,8 % versteckt), als auch mit dem Rentenartfaktor und dem derzeit gültigen Rentenwert im Bundesgebiet West, bspw. 28,61 Euro. Zudem erhalten Erwerbsminderungsrentner eine so genannte Zurechnungszeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres mit dem durchschnittlich erworbenen Entgeltpunkten, damit zukünftige Verdienstausfälle im Rahmen der Rentenberechnung kompensiert werden.
Aus diesen Faktoren errechnet sich die Rente.

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Partner Steffen Arndt Nürnberg

Vereinfacht gesagt errechnet sich die Rente wegen voller Erwerbsminderung aus den bis zum Rentenbeginn erzielten Entgeltpunkten. Von diesen Entgeltpunkten wird der monatliche Durchschnitt genommen und fiktiv die Monate ab Rentenbeginn bis zum 62. Lebensjahr damit belegt (sog. Zurechnungszeit). Aus der Summe der so errechneten Entgeltpunkte wird noch ein Abschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat des früheren Rentenbezugs (maximal jedoch 10,8%) vorgenommen.

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Greven

Ausgangspunkt der Rentenberechnung ist das eigene Einkommen, genauer das Verhältnis des eigenen Einkommens zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten.

Wer in einem Jahr exakt das Durchschnittseinkommen erzielt hat, erhält einen sogenannten Entgeltpunkt, bei 50% des Durchschnittsverdienstes dementsprechend 0,5 und bei 150% des Durchschnittsverdienstes 1,5 Entgeltpunkte. Bei Rentenbeginn werden die erworbenen Entgeltpunkte aufaddiert und mit dem aktuellen Rentenwert (ab 01.07.2014 28,61 € West bzw. 26,39 € Ost) multipliziert. Wer nach 10 Jahren Durchschnittsverdienst in den alten Bundesländern voll erwerbsgemindert wäre, hätte so einen Rentenanspruch von 286,10 € im Monat.

Um in solchen Fällen zu einer angemessenen Rentenhöhe zu gelangen, wird die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres mit dem den durchschnittlich erworbenen Entgeltpunkten hinzugerechnet.

Unser Beispielversicherter hat durchschnittlich 1 Entgeltpunkt pro Jahr erworben. Wird er an seinem 30. Geburtstag voll erwerbsgemindert, werden 32 Jahre mit je 1 Entgeltpunkt hinzugerechnet. Sein Rente beläuft sich also auf 42 x 28,61 € = 1.201,62 €.

Hinweis: Rentenberechnung ist recht komplex. Die Darstellung oben ist stark vereinfacht und lässt vieles (Ausbildungs-, Kindererziehungszeiten etc.) unberücksichtigt, kann das Verfahren aber – hoffentlich – grundsätzlich erklären.

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