Was gibt es bei der Wahl des Firmennamens zu beachten?

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Foto von Alois Gmeiner
Antwort von Alois Gmeiner .
DER WERBETHERAPEUT DER WERBETHERAPEUT Wien

In der heutigen Zeit ist es wichtig, aufgrund der Findbarkeit auf Google, sich keine ALLGEMEINEN BEGRIFFE als Firmennamen zuzulegen. Also als Pizzeria solle man sich nicht "Pizza Paul" oder "Pizzeria Paul" nennen, sondern eher PPizza oder Pizzo oder ganz einfach Pizzza oder Pizzzeria mit 3 z - das macht Sie ganz klar findbar bei Google und bietet noch dazu ein Alleinstellungsmerkmal und für den Grafiker Ihres Logos schafft es die Möglichkeit ein optisches Highlight zu integrieren.

Denken Sie an eigenständige Wortschöpfungen wie Google, Facebook oder ähnliche Namen und eben auch mein eigener Firmenname:Werbetherapeut.
Das macht Sie "findbar" wenn jemand nach Ihnen im Netz sucht. Wenn Sie schon einmal einen Peter Meier im Internet gesucht haben, wissen Sie, was dies für ein Problem darstellen kann.
Andererseits ist es natürlich immer von Vorteil, wenn die Produktbezeichnung oder Teil Ihres Firmennamens ist. Coca Cola - Afri Cola - Fritz Cola - Sie verstehen ;-)

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Antwort von Robert Lankes .
Partner Lankes München

Ein Firmenname kann grundsätzlich frei gewählt werden, Phantasienamen sind zulässig, Eigennamen im Zweifel nur, wenn ein Gesellschafter den entsprechenden Namen trägt. Die Firma darf auch nicht irreführend sein. Natürlich sollte man immer vorher prüfen (lassen), ob es eine Kollision mit einem bereits bestehenden Unternehmen und dessen Firma gibt. Bei Verwechslungsgefahr droht eine Abmahnung und/oder ein Gerichtsverfahren.

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Antwort von Fridolin Dietrich .
Geschäftsführer Dietrich Identity GmbH München

Der Namingprozess, ein Vorgang der viel Zeit beansprucht und dennoch leider in vielen Firmen nach wie vor als „Nebenbei-Projekt“ betrachtet wird. Seltsam finden wir, denn der Name ist der lebenslange Begleiter einer Marke oder eines Produktes und nicht selten ein wichtiger Faktor für den Erfolg oder Misserfolg einer Marke. Wir erklären heute kurz den Ablauf eines handwerklich fundierten Namingprozesses. Doch zuerst zeigen wir euch einige Beispiele wie man es am besten NICHT macht.

Emu:
Eine australische Fluggesellschaft benannte sich nach der, mit dem Strauss verwandten, Vogelart Emu. Clever eine Fluggesellschaft nach einem Vogel zu benennen, mag man denken. Unglücklicherweise können Emu´s nicht fliegen.

VW Phaeton:
In der griechischen Mythologie gibt es einen Sonnengott namens Helios und seinen goldenen Sonnenwagen. Phaeton, Helios´ Sohn löste bei dem Versuch den Wagen seines Vaters zu fahren ein riesiges Feuer aus, worauf hin er von einem Blitz des Zeus getötet wurde. Markenname für eine Limousine – negativ vorbelastet.

Porsche Cayenne:
Eigentlich ein schöner Name für ein Auto. Abgeleitet von dem Namen einer Pfeffersorte. In Frankreich kam dieser Name leider weniger gut an. Cayenne wird in Frankreich als Bezeichnung für ein Arbeitslager verwendet.

Toyota MR2
Bei diesem Namen kann doch nun wirklich nichts Negatives stecken. MR2 (im französischen „merde“ ausgesprochen) ist in Frankreich leider Gottes ein Wort für Kot.

Mitsubishi Pajero:
Pajero steht umgangssprachlich in Spanien für ein beleidigendes Schimpfwort. In allen spanischsprachigen Ländern wurde der Wagen deshalb unbenannt in „Mitsubishi Montero“.

Néscafe
Die Kaffeemarke des Riesenkonzerns hatte in Portugal anfängliche Anlaufschwierigkeiten. Der Grund: N´es café bedeutet hierzulande leider „ist nicht Kaffee“. – Ist es nun Kaffee oder nicht?

Fiat Uno
In Finnland bezeichnet man mit dem Wort „Uno“ einen Trottel.

Colgate Cue
Die neue Zahnpasta des US-Herstellers hatte in Frankreich namentliche Schwierigkeiten. Denn dort gibt es ein gleichnamiges „Schmuddelmagazin“ – benannt nach einer vulgären Bezeichnung für das Hinterteil.

Canesten
Das Medikament vom Riesenkonzern Bayer hilft gegen Pilzerkrankungen. In Japan hat es den gleichen Wortlaut wie „Wirf dein Geld weg“.

Nun da ihr ausführliche Beispiele darüber gelesen habt, wie man es am besten nicht macht, anbei einige Kriterien für einen guten Namen.

Ein guter Name ist:

  • „Merk-würdig“
  • Ein entscheidender Faktor zur Differenzierung im Wettbewerb
  • Der erste Kontaktpunkt zwischen Mensch und Marke/Produkt
  • Ein Signalgeber (Emotionen, Assoziationen)
  • Ein Sympathiefaktor
  • Einzigartig/Unverwechselbar

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1 passende Publikation von Fridolin Dietrich

Cover zu Das Zebra-Prinzip
Foto von Philipp Fürst
Antwort von Philipp Fürst .
Rechtsanwalt Kanzlei Philipp Fürst Bremen

Gemäß § 30 Handelsgesetzbuch (HGB) einmal muss sich jede neue Firma von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Handelsregister oder in das Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden. Hat ein Kaufmann mit einem bereits eingetragenen Kaufmann die gleichen Vornamen und den gleichen Familiennamen und will auch er sich dieser Namen als seiner Firma bedienen, so muss er der Firma einen Zusatz beifügen, durch den sie sich von der bereits eingetragenen Firma deutlich unterscheidet. Besteht an dem Ort oder in der Gemeinde, wo eine Zweigniederlassung errichtet wird, bereits eine gleiche eingetragene Firma, so muss der Firma für die Zweigniederlassung ein entsprechender Zusatz beigefügt werden.

Will man einen Firmennamen benutzen, der möglicherweise sehr „griffig“ ist, wie zum Beispiel ein oft benutzter Phantasienamensbegriff oder ähnliches, kann man mittels einer Firmenrecherche herausfinden, ob es Firmen gibt, die bundeweit agieren und sich möglicherweise über das Markenrecht gegen die Verwendung eines identischen Firmennamens zur Wehr setzen könnten. Unternehmenskennzeichen sind nach dem Markengesetz des facto geschützt (§ 5 II MarkenG). Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. Der besonderen Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs stehen solche Geschäftsabzeichen und sonstige zur Unterscheidung des Geschäftsbetriebs von anderen Geschäftsbetrieben bestimmte Zeichen gleich, die innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Kennzeichen des Geschäftsbetriebs gelten. der Markenschutz des Unternehmenskennzeichens. Der Schutz des Unternehmenskennzeichens beginnt im Allgemeinen mit der Benutzungsaufnahme. Voraussetzung ist aber auch beim Unternehmenskennzeichen, dass es hinreichende Unterscheidungskraft aufweist. nicht unterscheidungskräftig sind zum Beispiel Unternehmenskennzeichen wie „Management- Seminare“, „Bücherdienst“ u. ä. Der Schutz des Unternehmenskennzeichens besteht grundsätzlich für das gesamte Bundesgebiet. Es besteht aber insofern einen Ausnahme als Unternehmen nur lokal oder regional wirken. Der Schutz des Unternehmenskennzeichens wirkt dann auch nur so weit.

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Antwort von Kjell Peter .
Inhaber Kjelldesign Friedrichsruh

Urheberrechtliche Dopplungen sollten ausgeschlossen werden. Ein Blick ins Internet kann weiterhelfen oder ein Blick in das Web Verzeichnis Whois. Ein Blick in das deutsche Domainnamenverzeichnis DENIC

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